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US-Visum Bulletin Mai 2026: Arbeitsbasierte Green Cards für Indien eingefroren, mögliche Rückstufung bei EB-5-Visum angekündigt

Apr. 16, 2026
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US-Visum Bulletin Mai 2026: Arbeitsbasierte Green Cards für Indien eingefroren, mögliche Rückstufung bei EB-5-Visum angekündigt
Indische Fachkräfte, die auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA warten, wurden am 15. April mit einer ernüchternden – aber zunehmend vertrauten – Nachricht aus Washington konfrontiert. Das Visa Bulletin des US-Außenministeriums für Mai 2026 zeigt keinerlei Fortschritt in allen beschäftigungsbasierten Kategorien für Indien. EB-2 bleibt auf dem Stand vom 15. Juli 2014, EB-3 auf dem 15. November 2013, und selbst die bevorzugte EB-1-Kategorie verharrt auf dem 1. April 2023. Die wenigen Veränderungen betreffen die familienbasierten Kategorien: F-2A (Ehepartner und minderjährige Kinder von Green-Card-Inhabern) rückt um sechs Monate vor, F-1 (unverheiratete erwachsene Kinder von US-Bürgern) um vier Monate. Für beschäftigungsbasierte Antragsteller jedoch hält der seit über einem Jahrzehnt bestehende Stillstand unverändert an.

Im Kleingedruckten des Bulletins findet sich eine neue Warnung: Das Außenministerium „beobachtet genau“ die Nachfrage nach EB-5-Visa von indischen Investoren in der unreservierten (nicht-ländlichen, nicht-hocharbeitslosen) Unterkategorie. Sollte die Anzahl der Anträge vor dem 30. September die jährliche Quote überschreiten, könnte es zu einer Rückstufung kommen – das heißt, die Stichtage würden zurückgesetzt oder vorübergehend „nicht verfügbar“ sein. Für wohlhabende indische Familien, die die obligatorischen 800.000 US-Dollar (etwa 6,6 Crore ₹) über EB-5-Regionalzentren investieren, bedeutet diese Warnung längere Wartezeiten und höhere Kosten, falls sie nicht schnell handeln.

US-Visum Bulletin Mai 2026: Arbeitsbasierte Green Cards für Indien eingefroren, mögliche Rückstufung bei EB-5-Visum angekündigt


Einwanderungsanwälte in Bengaluru und Hyderabad betonen, dass das Bulletin zwei gegensätzliche Realitäten widerspiegelt: Die familienbasierten Warteschlangen, obwohl lang, bewegen sich langsam vorwärts, während die beschäftigungsbasierten Warteschlangen „strukturell eingefroren“ sind. Unternehmen, die auf L-1- oder H-1B-Mitarbeiter angewiesen sind, sollten sich auf anhaltende Unsicherheiten einstellen und alternative Ziele wie Kanada oder den neuen Talent Pass der VAE in Betracht ziehen. Gleichzeitig wird potenziellen EB-5-Investoren geraten, sofort zu beantragen, um ein Prioritätsdatum zu sichern und mit der Möglichkeit zu rechnen, dass die Visazahlen vor Ende des US-Fiskaljahres erschöpft sein könnten.

Für indische Antragsteller bleibt der praktische Rat unverändert: Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, um Zusatzvorteile wie Arbeitserlaubnis, Reisegenehmigung und Schutz vor Altersüberschreitung bei Kindern zu sichern, und bereiten Sie sich auf Wartezeiten vor, die über ein Jahrzehnt hinausgehen können. Solange der Kongress keine umfassende Einwanderungsreform verabschiedet – was in einem Wahljahr nicht zu erwarten ist – dürfte das Mai-Bulletin ein Vorgeschmack auf viele kommende Monate sein.
Quelle: Business Today

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