
Polen hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass es die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Deutschland und Litauen vom 5. April bis zum 1. Oktober 2026 aufrechterhalten wird. Als Begründung werden weiterhin anhaltender Druck durch irreguläre Migration und Schleusernetzwerke genannt. Die Entscheidung, die am 24. April vom Verkehrsportal Trans.info hervorgehoben und in einem Briefing der Grenzpolizei, das vom polnischen Medium Tysol aufgegriffen wurde, bestätigt wurde, verlängert eine Maßnahme, die eigentlich nächsten Monat auslaufen sollte.
Nach dem Schengener Grenzkodex dürfen Mitgliedstaaten bei ernsthaften Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit Kontrollen an den Binnengrenzen für bis zu sechs Monate wiedereinführen. Warschau argumentiert, dass die Routen über die baltischen Staaten weiterhin ein Einfallstor für Migranten aus Drittstaaten sind, die nach Westeuropa gelangen wollen, und dass Schleuser ihre Taktiken angesichts des Kriegs in der Ukraine und verstärkter Überwachung an der Grenze zu Belarus anpassen.
Für Unternehmen, die Pendlerprogramme oder Tageslieferungen über die Grenzen zu Deutschland und Litauen betreiben, bedeutet die Verlängerung weiterhin stichprobenartige Kontrollen von Ausweisdokumenten, Fahrzeuginspektionen und mögliche Wartezeiten an wichtigen Grenzübergängen wie Świecko/Frankfurt (Oder) und Budzisko/Lazdijai. Logistikfirmen berichten, dass die Wartezeiten mit 10 bis 20 Minuten meist überschaubar bleiben, raten Fahrern jedoch, Auftragsbestätigungen und Beschäftigungsnachweise mitzuführen, um Nachkontrollen zu vermeiden.
Mit dieser Maßnahme reiht sich Polen in die Fußstapfen von Dänemark und Norwegen ein, die diese Woche ähnliche Verlängerungen bestätigt haben. Brüssel fordert die Hauptstädte auf, den geografischen und zeitlichen Umfang der Kontrollen möglichst einzuschränken, da langanhaltende Kontrollen die Vorteile des Schengen-Raums für Geschäftsreisen und Just-in-Time-Lieferketten gefährden könnten.
Die bevorstehende Bewertung der Kommission wird prüfen, ob Polens Begründung, die sich auf Migrationsströme stützt, den im Kodex festgelegten Verhältnismäßigkeitstest erfüllt. Global agierende Mobilitätsmanager sollten das neue Enddatum in ihren Reiserichtlinien vermerken, Mitarbeiter daran erinnern, dass nationale Personalausweise oder Reisepässe auch bei Routine-Grenzübertritten erforderlich sind, und mögliche Verzögerungen bei der Meldung von entsandten Arbeitnehmern einkalkulieren. Unternehmen, die das A1-Sozialversicherungszertifikat für häufige Reisende nutzen, sollten zudem die Gültigkeitszeiträume überprüfen, um den Schutz bis Oktober sicherzustellen.
Nach dem Schengener Grenzkodex dürfen Mitgliedstaaten bei ernsthaften Bedrohungen für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit Kontrollen an den Binnengrenzen für bis zu sechs Monate wiedereinführen. Warschau argumentiert, dass die Routen über die baltischen Staaten weiterhin ein Einfallstor für Migranten aus Drittstaaten sind, die nach Westeuropa gelangen wollen, und dass Schleuser ihre Taktiken angesichts des Kriegs in der Ukraine und verstärkter Überwachung an der Grenze zu Belarus anpassen.
Für Unternehmen, die Pendlerprogramme oder Tageslieferungen über die Grenzen zu Deutschland und Litauen betreiben, bedeutet die Verlängerung weiterhin stichprobenartige Kontrollen von Ausweisdokumenten, Fahrzeuginspektionen und mögliche Wartezeiten an wichtigen Grenzübergängen wie Świecko/Frankfurt (Oder) und Budzisko/Lazdijai. Logistikfirmen berichten, dass die Wartezeiten mit 10 bis 20 Minuten meist überschaubar bleiben, raten Fahrern jedoch, Auftragsbestätigungen und Beschäftigungsnachweise mitzuführen, um Nachkontrollen zu vermeiden.
Mit dieser Maßnahme reiht sich Polen in die Fußstapfen von Dänemark und Norwegen ein, die diese Woche ähnliche Verlängerungen bestätigt haben. Brüssel fordert die Hauptstädte auf, den geografischen und zeitlichen Umfang der Kontrollen möglichst einzuschränken, da langanhaltende Kontrollen die Vorteile des Schengen-Raums für Geschäftsreisen und Just-in-Time-Lieferketten gefährden könnten.
Die bevorstehende Bewertung der Kommission wird prüfen, ob Polens Begründung, die sich auf Migrationsströme stützt, den im Kodex festgelegten Verhältnismäßigkeitstest erfüllt. Global agierende Mobilitätsmanager sollten das neue Enddatum in ihren Reiserichtlinien vermerken, Mitarbeiter daran erinnern, dass nationale Personalausweise oder Reisepässe auch bei Routine-Grenzübertritten erforderlich sind, und mögliche Verzögerungen bei der Meldung von entsandten Arbeitnehmern einkalkulieren. Unternehmen, die das A1-Sozialversicherungszertifikat für häufige Reisende nutzen, sollten zudem die Gültigkeitszeiträume überprüfen, um den Schutz bis Oktober sicherzustellen.
Quelle: Trans.info
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