
Das Schweizer Botschaftsnetz begann am 27. April mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Schengen-Visagebühren, wobei die erste Mitteilung auf der Microsite von Sana’a (Jemen) erschien. Die Aktualisierung folgt der jährlichen Indexierung des Bundesrates gemäß der Gebührenverordnung (SR 142.209) und bringt die Schweizer Gebühren in Einklang mit dem EU-Visakodex. Wesentliche Änderungen umfassen eine Erhöhung der Gebühren für Kurzaufenthaltsvisa für Erwachsene um rund 3 Prozent in Schweizer Franken, bedingt durch Währungsschwankungen, während die Gebühren für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren unverändert bleiben. Visa für Familienangehörige von EU/EFTA-Bürgern bleiben weiterhin gebührenfrei. Obwohl die Anpassung geringfügig ist, erinnern die Schweizer Konsulate daran, dass die Gebühren in der Landeswährung erhoben werden und bei Rücknahme oder Ablehnung eines Antrags nicht erstattet werden. Mobility-Manager, die größere Geschäftsantragsmengen bearbeiten, sollten ab dem 1. Mai die genauen Gebühren bei den jeweiligen Vertretungen prüfen und entsprechend budgetieren. Die Botschaftsmitteilung kündigt zudem einen neuen PDF-Gebührenplan an, der weltweit gilt und für Einheitlichkeit in den 170 Schweizer Vertretungen sorgt. Unternehmen wird empfohlen, interne Kostenmatrizen für Visa sowie Vorlagen für die Mitarbeiterkommunikation vor dem langen Reiseansturm zu Auffahrt zu aktualisieren.
Quelle: Swiss FDFA (Embassy Yemen)