
Am 22. April 2026 hat der Schweizer Bundesrat eine öffentliche Vernehmlassung zu gezielten Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) eröffnet. Gemäss dem Entwurf müssten Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Rahmen der Familiennachzugsregelungen in die Schweiz kommen, sich bei den kantonalen Berufsberatungsstellen registrieren und aktiv eine Arbeitsstelle oder Ausbildung anstreben. Die Regierung verlängert zudem das Integrationspilotprojekt Perspecta bis 2030, um den Kantonen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu helfen.
Diese Initiative ist die jüngste Reaktion des Bundesrats auf den zunehmenden politischen Druck, die Nettozuwanderung zu begrenzen, nachdem die Volksinitiative „Nein zu einem 10-Millionen-Schweiz“ an Bedeutung gewonnen hat. Die Behörden betonen, dass der Arbeitsmarkt – und nicht die Asylzuwanderung – der Haupttreiber des Bevölkerungswachstums ist. Durch die Aktivierung bislang ungenutzter Talente in der Bevölkerung soll die Abhängigkeit von zusätzlichen ausländischen Arbeitskräften verringert und gleichzeitig Unternehmen mit anhaltendem Fachkräftemangel unterstützt werden.
Konkret würden kantonale oder kommunale Behörden neu ankommende Familiennachzügler ohne klare Berufsperspektiven melden. Berufsberater würden daraufhin individuelle Beratung zu Ausbildungsmöglichkeiten, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Stellenvermittlung anbieten. Arbeitgeber profitieren von einem gezielteren Pool an arbeitsbereiten Talenten, die bereits in der Schweiz ansässig sind, was die Rekrutierungszeiten für Fach- und Führungskräfte verkürzen könnte.
Für Fachleute im Bereich globale Mobilität und Personalwesen signalisiert der Vorschlag, dass der Familiennachzug nicht länger als passive Einwanderungskategorie betrachtet werden kann. Angehörige könnten erwartet oder ermutigt werden, bald nach der Ankunft eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, was Auswirkungen auf Einsatzplanung, Unterstützungspakete für Ehepartner und Compliance-Anforderungen hat.
Unternehmen sollten die Vernehmlassung, die bis zum 12. August 2026 läuft, aufmerksam verfolgen und sich darauf vorbereiten, ihre Relocation-Richtlinien nach Verabschiedung des endgültigen Gesetzestextes anzupassen.
Diese Initiative ist die jüngste Reaktion des Bundesrats auf den zunehmenden politischen Druck, die Nettozuwanderung zu begrenzen, nachdem die Volksinitiative „Nein zu einem 10-Millionen-Schweiz“ an Bedeutung gewonnen hat. Die Behörden betonen, dass der Arbeitsmarkt – und nicht die Asylzuwanderung – der Haupttreiber des Bevölkerungswachstums ist. Durch die Aktivierung bislang ungenutzter Talente in der Bevölkerung soll die Abhängigkeit von zusätzlichen ausländischen Arbeitskräften verringert und gleichzeitig Unternehmen mit anhaltendem Fachkräftemangel unterstützt werden.
Konkret würden kantonale oder kommunale Behörden neu ankommende Familiennachzügler ohne klare Berufsperspektiven melden. Berufsberater würden daraufhin individuelle Beratung zu Ausbildungsmöglichkeiten, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Stellenvermittlung anbieten. Arbeitgeber profitieren von einem gezielteren Pool an arbeitsbereiten Talenten, die bereits in der Schweiz ansässig sind, was die Rekrutierungszeiten für Fach- und Führungskräfte verkürzen könnte.
Für Fachleute im Bereich globale Mobilität und Personalwesen signalisiert der Vorschlag, dass der Familiennachzug nicht länger als passive Einwanderungskategorie betrachtet werden kann. Angehörige könnten erwartet oder ermutigt werden, bald nach der Ankunft eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, was Auswirkungen auf Einsatzplanung, Unterstützungspakete für Ehepartner und Compliance-Anforderungen hat.
Unternehmen sollten die Vernehmlassung, die bis zum 12. August 2026 läuft, aufmerksam verfolgen und sich darauf vorbereiten, ihre Relocation-Richtlinien nach Verabschiedung des endgültigen Gesetzestextes anzupassen.