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Großbritannien warnt vor Reiseproblemen: Belgischer Streik am 12. Mai droht mit massiven Flugausfällen

Mai 2, 2026
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Großbritannien warnt vor Reiseproblemen: Belgischer Streik am 12. Mai droht mit massiven Flugausfällen
Geschäftsreisende, die diesen Monat nach Brüssel reisen, müssen mit neuen Störungen rechnen, da Belgiens drei größte Gewerkschaften für Dienstag, den 12. Mai, zu einem landesweiten Protest aufgerufen haben. In einer am 1. Mai 2026 aktualisierten Reiseinformation warnte das britische Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium (FCDO), dass „internationale Flüge voraussichtlich stark beeinträchtigt sein werden, mit möglichen kurzfristigen Stornierungen“, und riet Reisenden, die Fluggesellschaften genau zu beobachten. Der Flughafen Brüssel bestätigte separat, dass „eine große Anzahl abgehender Flüge gestrichen werden muss“, betonte jedoch, dass auch ankommende Flüge betroffen sein könnten. Die Demonstration – die sich gegen geplante Reformen des Renteneintrittsalters richtet – wird den neunten Streik seit Anfang 2025 darstellen und voraussichtlich den öffentlichen Nahverkehr in ganz Belgien lahmlegen, von Regionalzügen bis zu Stadt-U-Bahnen. Frühere Streiks führten zu Engpässen bei Sicherheitskontrollen, Verzögerungen bei der Gepäckabfertigung und verpassten Anschlussverbindungen innerhalb der EU. Mobilitätsteams in Unternehmen sollten jetzt Notfallpläne erstellen. Fluggesellschaften haben bereits Umbuchungsfenster oder Kulanzregelungen geöffnet, und einige – wie Iberia – empfehlen Kunden, alternative Drehkreuze anzufliegen, wobei die Sitzplatzverfügbarkeit in den benachbarten Flughäfen Amsterdam und Paris bei steigenden Stornierungen knapp werden könnte. Veranstaltungsplaner im EU-Viertel sollten hybride Formate oder flexible Teilnahmebedingungen in Betracht ziehen. Reisenden, die den Termin nicht vermeiden können, wird geraten, mehr Zeit für den Check-in einzuplanen und Unterkünfte in der Nähe des Flughafens oder des Bahnhofs Brüssel-Süd vorzumerken. Arbeitgeber müssen zudem die strengen belgischen Arbeitszeitregelungen beachten: Sollten Mitarbeiter gestrandet sein, sind Arbeitgeber weiterhin für Verpflegungsmehraufwand und Überstunden während der Wartezeit auf Ersatzflüge verantwortlich. Mit der bevorstehenden Sommersaison und weiteren möglichen Aktionen der Gewerkschaften bei stockenden Verhandlungen unterstreicht der Protest am 12. Mai die Notwendigkeit einer Echtzeit-Reiseüberwachung und robuster Fürsorgepflichten bei der Planung von Einsätzen nach Belgien.
Quelle: Travel Weekly

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