
Das angeschlagene Asylsystem Belgiens geriet am 30. April erneut in die Kritik, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied, dass der Staat gegen die Artikel 3, 6 und 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, indem er vier Antragsteller im Jahr 2022 monatelang ohne Unterkunft oder Unterstützung ließ. Dieses Urteil reiht sich ein in über 10.000 nationale und internationale Gerichtsentscheidungen, die Belgien seit 2021 wegen Versäumnissen bei der Aufnahme verloren hat, so NGO-Beobachter.
Das Urteil fällt zeitgleich mit dem sechsten gemeinsamen Bericht von Caritas International, Ärzte der Welt und der flämischen Flüchtlingshilfe, der die „Nicht-Aufnahme“-Politik der Regierung als „strukturell und absichtlich“ bezeichnet. Mindestens 2.000 Asylsuchende hatten Ende 2025 noch kein zugewiesenes Bett, obwohl die Behörden wiederholt gerichtlich verpflichtet wurden, Unterkünfte bereitzustellen.
Für globale Mobilitätsteams, die Mitarbeitende nach Belgien entsenden, hat die anhaltende Krise sowohl reputative als auch praktische Folgen. Verzögerungen bei der Bearbeitung von Schutzgesuchen wirken sich auf die reguläre Einwanderungswarteschlange aus, belasten die Ressourcen des Einwanderungsamts und verlängern die Bearbeitungszeiten für Aufenthaltstitel. Unternehmen, die hochqualifizierte Arbeitsgenehmigungen sponsern, sollten daher mögliche administrative Verzögerungen einkalkulieren und Puffer für Starttermine einplanen.
Politisch erhöht der Fall den Druck auf die De-Croo-Regierung, die bis Mitte 2026 Elemente des neuen EU-Migrations- und Asylpakts umsetzen muss. Während Minister auf einer „strikten“ Migrationspolitik beharren, warnen NGOs davor, dass eine unzureichende Ausweitung der Aufnahmefähigkeit weitere rechtliche Schäden und EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen könnte.
Das Urteil verdeutlicht zudem einen breiteren europäischen Trend: Gerichte sind zunehmend bereit, Regierungen für mangelhafte Asylaufnahme zu sanktionieren, was die Anforderungen an die Mitgliedstaaten erhöht – selbst während diese ihre Kontrollen an den Außengrenzen verschärfen.
Das Urteil fällt zeitgleich mit dem sechsten gemeinsamen Bericht von Caritas International, Ärzte der Welt und der flämischen Flüchtlingshilfe, der die „Nicht-Aufnahme“-Politik der Regierung als „strukturell und absichtlich“ bezeichnet. Mindestens 2.000 Asylsuchende hatten Ende 2025 noch kein zugewiesenes Bett, obwohl die Behörden wiederholt gerichtlich verpflichtet wurden, Unterkünfte bereitzustellen.
Für globale Mobilitätsteams, die Mitarbeitende nach Belgien entsenden, hat die anhaltende Krise sowohl reputative als auch praktische Folgen. Verzögerungen bei der Bearbeitung von Schutzgesuchen wirken sich auf die reguläre Einwanderungswarteschlange aus, belasten die Ressourcen des Einwanderungsamts und verlängern die Bearbeitungszeiten für Aufenthaltstitel. Unternehmen, die hochqualifizierte Arbeitsgenehmigungen sponsern, sollten daher mögliche administrative Verzögerungen einkalkulieren und Puffer für Starttermine einplanen.
Politisch erhöht der Fall den Druck auf die De-Croo-Regierung, die bis Mitte 2026 Elemente des neuen EU-Migrations- und Asylpakts umsetzen muss. Während Minister auf einer „strikten“ Migrationspolitik beharren, warnen NGOs davor, dass eine unzureichende Ausweitung der Aufnahmefähigkeit weitere rechtliche Schäden und EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen könnte.
Das Urteil verdeutlicht zudem einen breiteren europäischen Trend: Gerichte sind zunehmend bereit, Regierungen für mangelhafte Asylaufnahme zu sanktionieren, was die Anforderungen an die Mitgliedstaaten erhöht – selbst während diese ihre Kontrollen an den Außengrenzen verschärfen.