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Bern legt Starttermin für Interoperabilitätsverordnung der Schengen-/Dublin-Systeme auf den 12. Juni fest

Mai 7, 2026
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Bern legt Starttermin für Interoperabilitätsverordnung der Schengen-/Dublin-Systeme auf den 12. Juni fest
In einem weiteren Schritt zur Modernisierung der Informationsarchitektur Europas hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, dass die neue Verordnung über die Interoperabilität der Schengen/Dublin-Informationssysteme (IOSDV) am 12. Juni 2026 in Kraft treten wird. Die Medienmitteilung vom 6. Mai 2026 bestätigt, dass Schweizer Polizei-, Grenz- und Migrationsbehörden bald in der Lage sein werden, mit einer einzigen Abfrage mehrere EU-Datenbanken – darunter das Schengener Informationssystem (SIS), das Visa-Informationssystem (VIS) und das kommende Ein-/Ausreisesystem – über Werkzeuge wie das Europäische Suchportal und den Gemeinsamen Biometrischen Abgleichsdienst zu durchsuchen. Derzeit müssen die Beamten jede Datenbank einzeln konsultieren, ein Verfahren, das Kritiker als zeitaufwendig und fehleranfällig bezeichnen. Sobald die Interoperabilität aktiv ist, wird ein Passscan am Flughafen Zürich oder eine Kontrolle am Straßenrand im Tessin sofort Überziehungen des Aufenthalts, verlorene oder gestohlene Dokumente, Asylablehnungen und Terrorwarnungen anzeigen, die irgendwo in der EU gespeichert sind. Schweizer Behörden argumentieren, dass das Upgrade sowohl die Sicherheit verbessert als auch den legitimen Passagierfluss beschleunigt. Die Verordnung legt zudem fest, welche Schweizer Stellen auf die kombinierten Daten zugreifen dürfen und zu welchen Zwecken, und enthält Schutzmaßnahmen bezüglich Speicherung, Korrektur und Löschung. Während der öffentlichen Konsultation zeigten 23 Interessengruppen Unterstützung, nur eine äußerte Bedenken, hauptsächlich aus Datenschutzgründen. Compliance-Beauftragte in multinationalen Unternehmen sollten beachten, dass die erweiterte Suchfunktion die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass kleinere Verstöße wie Visa-Überziehungen oder falsch erfasste persönliche Daten bei Routinekontrollen entdeckt werden, was vorausgehende Dokumentenprüfungen noch wertvoller macht. Die Interoperabilität ist eine Schengen-„Weiterentwicklung des Acquis“, was bedeutet, dass die Schweiz, obwohl kein EU-Mitglied, verpflichtet ist, sie umzusetzen. Die EU plant, die verschiedenen technischen Komponenten bis 2028 schrittweise einzuführen; der synchronisierte Starttermin in Bern stellt sicher, dass die Schweizer Systeme von Anfang an einsatzbereit sind. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie die Verordnung zum Visa-Informationssystem (VISV) angepasst, um technische Verweise im neuen Rahmenwerk zu berücksichtigen. Für globale Mobilitätsteams lautet die wichtigste Botschaft: Vorbereitung ist alles. Entsandte sollten mit Pässen in einwandfreiem Zustand reisen, und Personalabteilungen sollten sorgfältig prüfen, dass die in Visaanträgen angegebenen persönlichen Daten exakt mit den biometrischen und biografischen Angaben in den europäischen Systemen übereinstimmen. Datenabweichungen werden schwerer zu übersehen sein, sobald die MID-Komponente (Multiple-Identity Detector) aktiviert wird.
Quelle: Swiss Federal Council

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