
Der Bundesrat hat den 1. Juni 2026 als Inkrafttretensdatum für Änderungen am Asylgesetz festgelegt, die die Sicherheitsorganisation in den bundesweiten Asylzentren (CFA) der Schweiz grundlegend reformieren. Die im März 2025 vom Parlament genehmigten Reformen setzen zentrale Empfehlungen des unabhängigen Oberholzer-Berichts um, der Vorfälle von Gewalt und Sicherheitsmängel für das Personal in den Einrichtungen untersucht hatte. Die Verordnung überträgt dem Staatssekretariat für Migration (SEM) klarere Zuständigkeiten für Unterkunftsstandards, Überwachungsprotokolle und Krisenmanagement – auch für Zentren innerhalb von Flughäfen. Zudem werden Teile des internen Disziplinarreglements der Zentren gesetzlich verankert, wodurch Sicherheitskräfte nun ausdrücklich das Recht erhalten, bei drohender Gefahr verhältnismäßige Maßnahmen wie Zurückhaltung oder Durchsuchungen durchzuführen – zuvor waren diese nur durch interne Richtlinien geregelt.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität sind die Änderungen relevant, da viele internationale Umzugsprogramme Dienstleister in und um CFAs einbinden – von Sprachschulen bis zu Traumaberatern –, insbesondere wenn Flüchtlinge im Rahmen von Talent-Integrationsprogrammen unterstützt werden. Anbieter müssen künftig eine SEM-Akkreditierung vorweisen, die die Einhaltung des neuen Sicherheitsrahmens bestätigt. Der Bundesrat betonte erste Erfolge: Nach vorläufigen Verordnungsanpassungen im Januar 2023 gingen sicherheitsrelevante Vorfälle deutlich zurück. Das Paket für 2026 soll diese Fortschritte festigen und gleichzeitig die Wahrung der Grundrechte sicherstellen; die Oberholzer-Untersuchung fand keine systematischen Missbräuche, forderte jedoch klarere Regeln zur Vermeidung von Grauzonen. Kantonale Empfangszentren bleiben unberührt, doch Experten erwarten, dass das bundesweite Modell die lokale Praxis beeinflussen wird. Arbeitgeber, die Freiwilligentage oder Spendenaktionen in CFAs organisieren, sollten sich vor dem Umstellungsdatum im Juni bei der Zentrumsleitung über aktualisierte Besucherregelungen informieren.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität sind die Änderungen relevant, da viele internationale Umzugsprogramme Dienstleister in und um CFAs einbinden – von Sprachschulen bis zu Traumaberatern –, insbesondere wenn Flüchtlinge im Rahmen von Talent-Integrationsprogrammen unterstützt werden. Anbieter müssen künftig eine SEM-Akkreditierung vorweisen, die die Einhaltung des neuen Sicherheitsrahmens bestätigt. Der Bundesrat betonte erste Erfolge: Nach vorläufigen Verordnungsanpassungen im Januar 2023 gingen sicherheitsrelevante Vorfälle deutlich zurück. Das Paket für 2026 soll diese Fortschritte festigen und gleichzeitig die Wahrung der Grundrechte sicherstellen; die Oberholzer-Untersuchung fand keine systematischen Missbräuche, forderte jedoch klarere Regeln zur Vermeidung von Grauzonen. Kantonale Empfangszentren bleiben unberührt, doch Experten erwarten, dass das bundesweite Modell die lokale Praxis beeinflussen wird. Arbeitgeber, die Freiwilligentage oder Spendenaktionen in CFAs organisieren, sollten sich vor dem Umstellungsdatum im Juni bei der Zentrumsleitung über aktualisierte Besucherregelungen informieren.