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Bundesrat legt Starttermin für Interoperabilität der Schengen-Dublin-Datenbanken auf den 12. Juni fest

Mai 7, 2026
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Bundesrat legt Starttermin für Interoperabilität der Schengen-Dublin-Datenbanken auf den 12. Juni fest
In einem Schritt, der die Grenzsicherheitstechnologie erheblich modernisieren wird, hat der Schweizer Bundesrat den 12. Juni 2026 als Startdatum für die Verordnung über die Interoperabilität der Schengen-Dublin-Informationssysteme (O-IOSD) festgelegt. Sobald die Verordnung in Kraft ist, können Schweizer Polizei-, Grenzschutz- und Migrationsbehörden dank eines neuen europäischen Suchportals und gemeinsamer biometrischer Abgleichdienste mit einer einzigen Suche mehrere EU-Datenbanken abfragen – vom Visa-Informationssystem (VIS) bis zum zukünftigen Ein- und Ausreisesystem (EES). Bisher müssen die Beamten sich in jedes System einzeln einloggen, was die Identitätskontrollen verlangsamt und das Risiko erhöht, Reiseverbotswarnungen zu übersehen.

Die EU arbeitet seit 2019 an einer vier Säulen umfassenden Architektur (ESP, CIR, sBMS und MID), um ihre Datenbanken zu vernetzen; die neue Schweizer Verordnung schafft die rechtliche Grundlage, um sich an diese Architektur anzuschließen. Die Entscheidung des Bundesrats ändert zudem die OASA-Zulassungsverordnung und die VIS-Verordnung, um sicherzustellen, dass die Schweizer Datenschutz- und Zugriffsstandards mit dem Brüsseler Rahmenwerk übereinstimmen.

Bundesrat legt Starttermin für Interoperabilität der Schengen-Dublin-Datenbanken auf den 12. Juni fest


Für Mobilitätsakteure ergeben sich zwei wesentliche Vorteile: Erstens sollen schnellere Grenzkontrollen die Wartezeiten für Geschäftsreisende an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel reduzieren, sobald die EU ab Ende 2026 das biometrische EES einführt. Zweitens erschwert der Multiple-Identity-Detector (MID) es Kriminellen, verlorene Pässe zu missbrauchen oder Aliasnamen zu verwenden – was das Vertrauen in das „Trusted-Traveller“-E-Gate-Modell der Schengen-Zone stärkt.

Die Verordnung bringt jedoch auch strengere Regeln mit sich, wer Daten korrigieren oder löschen darf. Unternehmen, die Arbeitsbewilligungen beantragen oder große Firmenveranstaltungen organisieren, müssen sicherstellen, dass hochgeladene Informationen – etwa Passnummern für Gruppenvisa – korrekt sind. Fehlerhafte Einträge könnten sich über die vernetzten Datenbanken verbreiten und falsche Alarmmeldungen auslösen.

Die Einführung erfolgt schrittweise bis 2028. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schult bereits Mitarbeitende und Branchenpartner im Umgang mit der neuen Suchoberfläche. Multinationale Unternehmen sollten die SEM-Anweisungen aufmerksam verfolgen und sich auf kurze Pilotunterbrechungen im Juni einstellen, wenn die Systeme umgestellt werden.
Quelle: Swiss Federal Council press release

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