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Der Bundesrat passt das Schweizer Recht an den überarbeiteten Schengen-Grenzkodex an

Mai 7, 2026
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Der Bundesrat passt das Schweizer Recht an den überarbeiteten Schengen-Grenzkodex an
Die Schweiz hat schnell reagiert, um mit den Entwicklungen in der europäischen Grenzverwaltung Schritt zu halten. Am 6. Mai 2026 genehmigte der Bundesrat in Bern ein umfassendes Paket von Verordnungsänderungen, die notwendig sind, um den überarbeiteten Schengen-Grenzkodex der Europäischen Union in Schweizer Recht umzusetzen. Die EU-Überarbeitung – nach langwierigen Verhandlungen erstmals 2024 verabschiedet – präzisiert, wann und wie Mitgliedstaaten interne Grenzkontrollen wiedereinführen dürfen, verschärft die Pflichten der Beförderer bei größeren Gesundheitsnotlagen und schafft ein beschleunigtes Überstellungsverfahren für irreguläre Drittstaatsangehörige, die in gemeinsamen Grenzgebieten aufgegriffen werden.

Da die Schweiz als vollwertiges Schengen-Assoziiertes Land verpflichtet ist, solche Änderungen in die nationale Gesetzgebung zu übernehmen, hatte das Parlament die zugrundeliegenden Gesetze bereits im September letzten Jahres angepasst; die gestrige Entscheidung schließt die entsprechenden Ausführungsverordnungen ab. Vier zentrale Verordnungen sind betroffen: die Einreise- und Visumerteilungverordnung (EVV), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über die Vollstreckung von Wegweisungen und Ausschaffungen (VWA) sowie die SYMIC-Verordnung, die das zentrale Migrationsinformationssystem der Schweiz regelt.

Der Bundesrat passt das Schweizer Recht an den überarbeiteten Schengen-Grenzkodex an


Die Texte legen detailliert fest, wie Luftfahrtunternehmen Gesundheitsdokumente bei behördlicher Anweisung überprüfen müssen, welche Schritte die Kantone bei der Beantragung temporärer Grenzkontrollen einzuhalten haben und wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) Statistiken zu grenzüberschreitenden Überstellungen erheben wird. Für multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind die Änderungen überwiegend prozedural, aber dennoch bedeutsam. Verantwortliche für Reiserisiken sollten ihre Compliance-Checklisten aktualisieren, insbesondere hinsichtlich der Dokumente, die Fluggesellschaften bei künftigen Pandemien von Entsandten verlangen könnten. Auch Mobilitätsteams sollten das neue beschleunigte Überstellungsverfahren beachten, das die Frist zur Legalisierung irregulärer Aufenthalte oder zur Rückführung von Mitarbeitenden verkürzen kann.

Das Verordnungspaket tritt am 12. Juni 2026 in Kraft, zeitgleich mit den bereits beschlossenen Gesetzesänderungen. Durch die synchronisierte Umsetzung will Bern sowohl Unternehmen als auch Grenzbehörden rechtliche Klarheit bieten – ein Vorgehen, das von Verbänden der Reisebranche begrüßt wird, die befürchtet hatten, gestaffelte Fristen könnten in der geschäftigen Sommersaison zu Verwirrung führen.
Quelle: Swiss Federal Council

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