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Schweiz passt sich dem überarbeiteten Schengen-Grenzkodex an und aktualisiert Visa- sowie Migrationsverordnungen

Mai 7, 2026
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Schweiz passt sich dem überarbeiteten Schengen-Grenzkodex an und aktualisiert Visa- sowie Migrationsverordnungen
Der Schweizer Bundesrat hat ein umfassendes Paket von Verordnungsänderungen zur Umsetzung des überarbeiteten Schengen-Grenzkodex der Europäischen Union genehmigt. Die Änderungen treten am 12. Juni 2026 in Kraft – zeitgleich mit den entsprechenden Gesetzesänderungen, die das Parlament im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Die Revision, die an der Sitzung des Bundesrats am 6. Mai bestätigt wurde, betrifft vier zentrale Verordnungen: die Verordnung über die Einreise und die Erteilung von Visa (VEV), die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE), die Verordnung über die Vollstreckung der Wegweisung und Ausschaffung von Ausländerinnen und Ausländern (VWA) sowie die SYMIC-Verordnung, die das zentrale Migrationsinformationssystem der Schweiz regelt.

Die EU hat den Schengen-Grenzkodex 2024 überarbeitet, um klarzustellen, wann und wie Mitgliedstaaten interne Grenzkontrollen wiedereinführen dürfen, die Pflichten der Fluggesellschaften bei Gesundheitsnotlagen zu verschärfen und ein Schnellverfahren für die Überstellung irregulärer Drittstaatsangehöriger, die in Grenzgebieten aufgegriffen werden, einzuführen. Da die Schweiz verpflichtet ist, Entwicklungen im Schengen-Acquis zu übernehmen, musste Bern die EU-Regeln national umsetzen.

Das Verordnungspaket des Bundesrats legt daher die Verfahrensschritte für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schweizer Recht fest, verpflichtet Fluggesellschaften, bei behördlicher Anordnung Gesundheitsdokumente zu überprüfen, und verpflichtet das Staatssekretariat für Migration (SEM), detaillierte Statistiken über grenzüberschreitende Überstellungen irregulärer Migranten zu führen.

Schweiz passt sich dem überarbeiteten Schengen-Grenzkodex an und aktualisiert Visa- sowie Migrationsverordnungen


Für Geschäftsreisende dürfte die sichtbarste Neuerung die erweiterte Sorgfaltspflicht der Fluggesellschaften sein. Airlines, die in der Schweiz operieren, müssen künftig nachweisen können, dass sie Gesundheitszertifikate (z. B. WHO „Smart“-Impfkarten) kurzfristig überprüfen können, falls eine zukünftige Pandemie Schengen-weite Notfallmaßnahmen auslöst. Mobility-Manager in Unternehmen sollten die Notfallpläne ihrer bevorzugten Fluggesellschaften überprüfen und mögliche Dokumentenkontrollen in die Reisezeitplanung einbeziehen, insbesondere bei VIP-Reisen.

Die aktualisierten Verordnungen passen zudem die Visaerteilungsverfahren an. Konsularische Vertretungen erhalten klarere Befugnisse, Schengen-C-Visa abzulehnen oder zu annullieren, wenn ein Antragsteller in der Überstellungsdatei eines anderen Mitgliedstaats als irregulärer Migrant geführt wird. Unternehmen, die Mitarbeitende im Rahmen der EU-Regelung für 90-tägige Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden, müssen sicherstellen, dass alle inner-Schengen-Reisen dieser Entsandten den verschärften Dokumentationspflichten in der VZAE und der SYMIC-Datenbank entsprechen.

Insgesamt unterstreicht das Paket das Engagement der Schweiz, den reibungslosen Reiseverkehr innerhalb des Schengen-Raums zu erhalten und gleichzeitig Instrumente für ein schnelles Handeln in Krisensituationen bereitzustellen. Multinationale Unternehmen sollten ihre Reisenden auf mögliche Stichprobenkontrollen an Landgrenzen vorbereiten und sicherstellen, dass Mobilitätsrichtlinien das Inkrafttreten am 12. Juni berücksichtigen, damit Compliance-Teams Checklisten, Einwanderungsportale und Reisenden-Tracking-Systeme rechtzeitig aktualisieren können.
Quelle: Swiss Federal Council press release

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