
Die Universität Hradec Králové (UHK) hat ihre Partnerinstitutionen daran erinnert, dass Austauschstudierende aus Nicht-EU-Ländern, die im akademischen Jahr 2026/27 in der Tschechischen Republik studieren möchten, ihre Visumanträge bis spätestens 15. Mai 2026 einreichen müssen. Die strengere Frist, die auf der internationalen Austauschseite der Fakultät veröffentlicht wurde, gilt sowohl für Studierende, die ein ganzes Jahr als auch für diejenigen, die nur im Wintersemester anreisen. Die UHK erklärt, dass die frühere Deadline auf längere Bearbeitungszeiten bei tschechischen Konsulaten zurückzuführen ist, die sich an die neuen biometrischen Sicherheitsvorschriften des EU-Einreise-/Ausreisesystems anpassen. Laut dem International Office sind Termine für Visaanträge in einigen Regionen inzwischen bis zu sechs Wochen im Voraus ausgebucht, was kaum Spielraum für Fehler bei den Unterlagen lässt.
Nach dem neuen Zeitplan müssen Partneruniversitäten ihre Studierenden bis zum 15. Mai nominieren und die gescannten Anträge – inklusive biometrischer Passkopien, Nachweisen über finanzielle Mittel und umfassender Krankenversicherung – elektronisch einreichen. Die Originaldokumente werden bei der Abholung des D-Visums für das Studium überprüft. EU-Studierende sind von der Änderung nicht betroffen und können ihre Anträge wie gewohnt bis zum 31. Mai stellen.
Diese Maßnahme wird voraussichtlich Auswirkungen auf die gesamte tschechische Hochschullandschaft haben, in der fast 55.000 Studierende aus Nicht-EU-Ländern eingeschrieben sind, sei es für Studienabschlüsse oder Austauschprogramme. Bildungsexperten raten Unternehmen, die Praktikanten oder Trainees sponsern, die frühere Frist in ihre Mobilitätspläne aufzunehmen – insbesondere für Talente aus der Türkei, Indien und Lateinamerika. Wird die Frist nicht eingehalten, könnte dies zu einer Semesterverzögerung führen, was wiederum Erasmus+-Kontingente und Projektbesetzungen beeinträchtigt.
Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungszentren im Hradec–Pardubice-Gebiet begrüßen die Klarheit, da planbare Visabearbeitungszeiten helfen, akademische Praktika besser mit Produktentwicklungszyklen abzustimmen.
Nach dem neuen Zeitplan müssen Partneruniversitäten ihre Studierenden bis zum 15. Mai nominieren und die gescannten Anträge – inklusive biometrischer Passkopien, Nachweisen über finanzielle Mittel und umfassender Krankenversicherung – elektronisch einreichen. Die Originaldokumente werden bei der Abholung des D-Visums für das Studium überprüft. EU-Studierende sind von der Änderung nicht betroffen und können ihre Anträge wie gewohnt bis zum 31. Mai stellen.
Diese Maßnahme wird voraussichtlich Auswirkungen auf die gesamte tschechische Hochschullandschaft haben, in der fast 55.000 Studierende aus Nicht-EU-Ländern eingeschrieben sind, sei es für Studienabschlüsse oder Austauschprogramme. Bildungsexperten raten Unternehmen, die Praktikanten oder Trainees sponsern, die frühere Frist in ihre Mobilitätspläne aufzunehmen – insbesondere für Talente aus der Türkei, Indien und Lateinamerika. Wird die Frist nicht eingehalten, könnte dies zu einer Semesterverzögerung führen, was wiederum Erasmus+-Kontingente und Projektbesetzungen beeinträchtigt.
Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungszentren im Hradec–Pardubice-Gebiet begrüßen die Klarheit, da planbare Visabearbeitungszeiten helfen, akademische Praktika besser mit Produktentwicklungszyklen abzustimmen.
Quelle: University of Hradec Králové
Wie VisaHQ helfen kann
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