
Die irische Delegation nahm am 15. Mai an der jährlichen Ministertagung des Europarats in Chișinău, Moldawien, teil und schloss sich 45 weiteren Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der sogenannten „Chișinăuer Erklärung zur Europäischen Menschenrechtskonvention und Migration“ an. Obwohl die Erklärung rechtlich nicht bindend ist, wird sie in Dublin als die bislang deutlichste politische Bestätigung des „unbestreitbaren souveränen Rechts“ eines Staates gewertet, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu kontrollieren – und dabei dennoch im Rahmen der Konvention zu bleiben. Für irische Entscheidungsträger hat dies vor allem unmittelbare Auswirkungen auf die Abschiebepraxis. Die Erklärung bestätigt ausdrücklich, dass kriminelles Verhalten bei der Abwägung des Artikels 8 – dem Recht auf Familienleben – gegenüber öffentlichen Interessen als legitimer Grund für eine Ausweisung gelten kann. Diese Klarstellung soll in die derzeit überarbeiteten internen Richtlinien des Justizministeriums einfließen, die sich an Sachbearbeiter richten, die mit Nicht-EU-Bürgern mit schweren Verurteilungen umgehen.
Zudem geht der Text auf die langjährige Debatte um medizinisch begründete Ausreiseverfügungen ein und stellt klar, dass eine schlechtere Gesundheitsversorgung im Aufnahmeland nicht automatisch eine Rückführung nach Artikel 3 verhindern darf. Irische Behörden betonen, dass dies besonders bei abgelehnten Asylbewerbern relevant sein wird, deren Berufungen auf den Zugang zu Spezialbehandlungen gestützt sind.
Abschließend befürwortet die Erklärung das Konzept von EU-ähnlichen „Rückführungszentren“ oder Verarbeitungsstellen in Drittstaaten. Obwohl in Irland keine solche Einrichtung geplant ist, hat Justizminister Jim O’Callaghan bereits eine Optionsstudie in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die Teilnahme an einem gemeinsamen europäischen Zentrum den Druck auf das irische System für internationalen Schutz verringern könnte – dort stiegen die Anträge im vergangenen Jahr um 66 %.
Geschäftsreisende und Manager für Unternehmensmobilität sollten diese Entwicklungen genau beobachten: Ein verschärftes Abschiebeklima und die verstärkte Nutzung von Offshore-Verfahren könnten das Zeitfenster verkürzen, in dem abgelehnte Antragsteller noch mit irischen Dokumenten arbeiten, studieren oder reisen dürfen.
Zudem geht der Text auf die langjährige Debatte um medizinisch begründete Ausreiseverfügungen ein und stellt klar, dass eine schlechtere Gesundheitsversorgung im Aufnahmeland nicht automatisch eine Rückführung nach Artikel 3 verhindern darf. Irische Behörden betonen, dass dies besonders bei abgelehnten Asylbewerbern relevant sein wird, deren Berufungen auf den Zugang zu Spezialbehandlungen gestützt sind.
Abschließend befürwortet die Erklärung das Konzept von EU-ähnlichen „Rückführungszentren“ oder Verarbeitungsstellen in Drittstaaten. Obwohl in Irland keine solche Einrichtung geplant ist, hat Justizminister Jim O’Callaghan bereits eine Optionsstudie in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die Teilnahme an einem gemeinsamen europäischen Zentrum den Druck auf das irische System für internationalen Schutz verringern könnte – dort stiegen die Anträge im vergangenen Jahr um 66 %.
Geschäftsreisende und Manager für Unternehmensmobilität sollten diese Entwicklungen genau beobachten: Ein verschärftes Abschiebeklima und die verstärkte Nutzung von Offshore-Verfahren könnten das Zeitfenster verkürzen, in dem abgelehnte Antragsteller noch mit irischen Dokumenten arbeiten, studieren oder reisen dürfen.
Quelle: Law Society Gazette
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