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Aktualisierung der Luftfahrzinformationspublikation klärt passfreies Reisen innerhalb des Gemeinsamen Reisegebiets

Mai 15, 2026
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Aktualisierung der Luftfahrzinformationspublikation klärt passfreies Reisen innerhalb des Gemeinsamen Reisegebiets
Die AIRAC-Änderung 005/26 der Irish Aviation Authority, die am 14. Mai 2026 in Kraft trat, bringt die erste umfassende Überarbeitung von Abschnitt GEN 1.3 (Einreise, Transit und Abreise von Passagieren und Besatzung) seit fast einem Jahrzehnt. Obwohl es sich hauptsächlich um ein technisches Dokument für Piloten handelt, hat die Änderung praktische Auswirkungen für Fluggesellschaften, Geschäftsreisende und Manager der Unternehmensmobilität. Besonders hervorzuheben ist Absatz 2.1.2, der nun klarer als in früheren Versionen festlegt, dass irische oder britische Staatsbürger, die ausschließlich innerhalb des Common Travel Area (CTA) reisen, keinen Reisepass für Einreisezwecke mitführen müssen. Fluggesellschaften können weiterhin einen Lichtbildausweis verlangen, aber Grenzbeamte werden bei Flügen innerhalb des CTA keine Reisedokumente mehr kontrollieren. Diese Klarstellung folgt auf vermehrte Berichte über temporäre Passkontrollen bei Inlandsflügen, die von ausländischen Wet-Lease-Partnern durchgeführt werden. Die überarbeitete AIP fasst zudem die visafreien Listen zusammen, bringt sie in Einklang mit der aktuellen Verordnung 473/2014 und bestätigt die Transitvisapflichten für Hochrisikonationalitäten. Ein neuer Anhang zum öffentlichen Gesundheitswesen integriert Pandemie-Regelungen in die bestehenden Vorschriften zu Infektionskrankheiten, wodurch Behörden eine rechtliche Grundlage erhalten, Gesundheitsdeklarationen oder Quarantäneanordnungen ohne neue Gesetzgebung zu verhängen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, ihre Timatic-Datenbanken bis zum 28. Mai zu aktualisieren, und Reisebüros empfehlen ihren Kunden, die Ausweispflichten für Mitarbeiter, die zwischen Dublin, Belfast, London und regionalen Flughäfen im Vereinigten Königreich pendeln, zu überprüfen. Arbeitgeber sollten beachten, dass Nicht-EWR-Entsandte auch auf CTA-Strecken weiterhin Reisepässe oder GNIB/IRP-Karten mitführen müssen. Aus politischer Sicht unterstreicht das Dokument das Engagement der Regierung, den nahtlosen grenzüberschreitenden Verkehr trotz der angespannten EU-UK-Beziehungen aufrechtzuerhalten. Mit der Erholung des Geschäftsreiseverkehrs wird erwartet, dass die Klarstellung Streitigkeiten am Gate reduziert und die Ankunftsabfertigung an irischen Flughäfen beschleunigt.
Quelle: Irish Aviation Authority – eAIP GEN 1.3 (effective 14 May 2026)

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