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EU-Ein- und Ausreisesystem jetzt vollständig in Betrieb – Was das für Reisende bei der Einreise in die Schweiz bedeutet

Mai 20, 2026
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EU-Ein- und Ausreisesystem jetzt vollständig in Betrieb – Was das für Reisende bei der Einreise in die Schweiz bedeutet
Die Europäische Kommission bestätigte am 19. Mai 2026, dass das Ein- und Ausreisesystem (EES) nun an allen Schengen-Grenzen vollständig in Betrieb ist und damit die Ära der Stempel im Reisepass für kurzzeitige Nicht-EU-Besucher beendet. Die Schweiz, die das System bereits am 10. April 2026 aktiviert hat, erfasst nun biometrisch Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen aller Drittstaatsangehörigen mit und ohne Visum, die ein- oder ausreisen.

Für Schweizer Flughäfen und Grenzübergänge war der erste Monat des Echtzeitbetriebs eine Herausforderung. Der Flughafen Zürich meldet durchschnittliche Wartezeiten in den Einreisehallen, die um 26 Prozent gestiegen sind, mit Spitzen von bis zu zwei Stunden, wenn mehrere Großraumflugzeuge gleichzeitig ankommen. Grenzbeamte können Reisende nicht mehr mit einem flüchtigen Blick durchwinken; jede Ein- und Ausreise wird erfasst, und das System meldet automatisch mögliche Überziehungen des Aufenthalts, verlorene Pässe oder Sicherheitswarnungen.

EU-Ein- und Ausreisesystem jetzt vollständig in Betrieb – Was das für Reisende bei der Einreise in die Schweiz bedeutet


Geschäftsreisende und Entsandte sollten drei wichtige Schritte beachten: Erstens, mehr Zeit für die Reiseplanung einplanen – besonders bei Anschlussflügen innerhalb des Schengen-Raums – bis sich die Abfertigungsgeschwindigkeit stabilisiert hat. Zweitens, die Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum genau im Blick behalten: Das EES berechnet die 90/180-Tage-Regel automatisch, Überziehungen sind dann unumstößlich. Drittens, darauf achten, dass der Reisepass in gutem Zustand ist; beschädigte Chips oder unlesbare Fingerabdrücke führen zu manueller Bearbeitung und längeren Wartezeiten.

Die Kommission bekräftigte zudem, dass ETIAS – die Reisegenehmigung für visumfreie Staatsangehörige – weiterhin für das letzte Quartal 2026 geplant ist, mit einer Standardgebühr von 20 Euro. Sobald ETIAS eingeführt ist, benötigen Reisende ohne Schengen-Visum eine genehmigte Reiseerlaubnis vor dem Boarding, auch für die Schweiz. Unternehmen sollten daher die Reisegewohnheiten ihrer Mitarbeiter überprüfen und die neuen Gebühren sowie längeren Vorlaufzeiten in ihre Planung aufnehmen.

Obwohl die Technologie langfristig mehr Sicherheit und Effizienz verspricht, sind die Übergangsprobleme spürbar. Die Schweizer Behörden können die biometrische Erfassung bei extremen Spitzen vorübergehend aussetzen, doch Fluggesellschaften und Unternehmen sollten nicht auf Ausnahmen setzen. Eine frühzeitige Aufklärung der Reisenden hilft, teure Verzögerungen zu vermeiden.
Quelle: VisaVerge

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