
Die United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) hat Beruhigung geschaffen und Ängste zurückgenommen, dass H-1B-Fachkräfte während des Green-Card-Verfahrens das Land verlassen müssten. In einer am 28. Mai veröffentlichten Stellungnahme erklärte ein USCIS-Sprecher, dass ausländische Arbeitnehmer, die „wirtschaftlichen Nutzen bringen oder im nationalen Interesse handeln“, „wahrscheinlich“ ihren Status innerhalb der USA anpassen dürfen. Diese Klarstellung folgt auf ein Richtliniendokument, das die Statusanpassung als „außergewöhnliche Ermessensleistung“ neu definierte und damit Panik unter Tausenden indischen IT-Fachkräften auslöste, die in mehrjährigen Green-Card-Warteschlangen stecken. Einwanderungsanwälte warnten, dass eine generelle Rückkehrpflicht Projekte, Familienleben und Schulbildung der Kinder massiv beeinträchtigen und die Betroffenen zudem mit enormen Wartezeiten bei US-Konsulaten in Indien konfrontieren würde. Laut der neuen Klarstellung bleibt die doppelte Absicht (dual intent) des H-1B-Visums bestehen, doch die Sachbearbeiter behalten einen weiten Ermessensspielraum: Antragsteller müssen nachweisen, wie ihre Arbeit die US-Wirtschaft oder nationale Prioritäten unterstützt. Inhaber von Visa mit einfacher Absicht (single intent) könnten weiterhin vor größeren Hürden stehen. Indische Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften sollten umgehend ihre Sponsoring-Prozesse überprüfen, eine umfassende Dokumentation des wirtschaftlichen Beitrags ihrer Mitarbeiter in den USA sicherstellen und weiterhin mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, während USCIS in den kommenden Wochen seine operativen Richtlinien weiter präzisiert.
Quelle: Business Standard