
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BZG) hat still und leise das bedeutendste Update seiner QuickZoll-Smartphone-App seit deren Einführung im Jahr 2018 veröffentlicht. Ab dem 2. Juni 2026 können Reisende, die in die Schweiz einreisen, Einkäufe, die dem regulären Mehrwertsteuersatz von 8,1 % unterliegen, und Waren mit dem reduzierten Satz von 2,6 % in zwei getrennten Feldern deklarieren. Die App weist dann automatisch die korrekte Steuerlast zu und erstellt eine digitale Quittung, die an allen Grenzübergängen sowie bei stichprobenartigen Kontrollen im Inland anerkannt wird.
Bisher mussten QuickZoll-Nutzer alle Artikel in einer einzigen Erklärung zusammenfassen, was häufig zu Überzahlungen führte, wenn Teile des Einkaufs – etwa Bücher, Medikamente oder Lebensmittel – dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz unterlagen. Laut BZG-Statistiken reichten Schweizerinnen und Schweizer sowie Besucher im Jahr 2025 insgesamt 192.000 mobile Deklarationen über QuickZoll ein, was Einnahmen von 13 Millionen CHF generierte.
Zollbeamte sind überzeugt, dass die neue Funktion mit zwei Steuersätzen die App noch attraktiver macht, ehrliche Selbstdeklarationen fördert und den Andrang an den physischen Schaltern an stark frequentierten Grenzübergängen wie Basel/Weil am Rhein und Genf Cornavin verringert. Für global mobile Mitarbeitende bringt die Änderung spürbare Zeit- und Kosteneinsparungen: Ein Berater aus Genf, der bei einem Kundenbesuch französische Medikamente mitnimmt, oder ein Zürcher Banker, der aus London Fachbücher importiert, können nun Werte in Sekundenschnelle trennen, statt in der roten Zollspur anzustehen.
Firmen-Mobilitätsmanager sollten ihre Reisekostenrichtlinien aktualisieren, um Mitarbeitende daran zu erinnern, dass die niedrigere Mehrwertsteuerlinie verfügbar ist und digitale Quittungen gemäß Schweizer Prüfungsbestimmungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Das Update ist zudem ein Meilenstein im umfassenderen DaziT-Digitalisierungsprogramm, das bis 2028 nahezu alle Import- und Exportformalitäten online abwickeln will.
Das BZG bestätigte, dass QuickZoll weiterhin ohne Registrierung nutzbar bleibt und rund um die Uhr Selbstbedienungszeiten anbietet – ein Feature, das besonders bei Wochenendkäufern und Grenzgängern beliebt ist. Die Grundfunktion „Einzelbetrag“ bleibt für Reisende erhalten, die keine Aufteilung benötigen. Das in den kommenden Monaten gesammelte Nutzerfeedback wird in die nächste Version einfließen, die Push-Benachrichtigungen zu Tarifänderungen und eine engere Integration mit E-Payment-Wallets bieten soll.
Die praktische Empfehlung für reisende Mitarbeitende lautet: Laden Sie die neueste QuickZoll-Version herunter, trennen Sie Waren mit hohem und niedrigem Steuersatz, zahlen Sie mit hinterlegter Kreditkarte oder TWINT und bewahren Sie die PDF-Quittung auf dem Gerät auf. Unternehmen, die Mehrwertsteuer erstatten, können die digitalen Belege mit ihren Quartalsabrechnungen einreichen, während Reisende ohne Quittung mit Bußgeldern und Nachzahlungen rechnen müssen, die jeden Grenz-Schnäppchenvorteil schnell zunichtemachen können.
Bisher mussten QuickZoll-Nutzer alle Artikel in einer einzigen Erklärung zusammenfassen, was häufig zu Überzahlungen führte, wenn Teile des Einkaufs – etwa Bücher, Medikamente oder Lebensmittel – dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz unterlagen. Laut BZG-Statistiken reichten Schweizerinnen und Schweizer sowie Besucher im Jahr 2025 insgesamt 192.000 mobile Deklarationen über QuickZoll ein, was Einnahmen von 13 Millionen CHF generierte.
Zollbeamte sind überzeugt, dass die neue Funktion mit zwei Steuersätzen die App noch attraktiver macht, ehrliche Selbstdeklarationen fördert und den Andrang an den physischen Schaltern an stark frequentierten Grenzübergängen wie Basel/Weil am Rhein und Genf Cornavin verringert. Für global mobile Mitarbeitende bringt die Änderung spürbare Zeit- und Kosteneinsparungen: Ein Berater aus Genf, der bei einem Kundenbesuch französische Medikamente mitnimmt, oder ein Zürcher Banker, der aus London Fachbücher importiert, können nun Werte in Sekundenschnelle trennen, statt in der roten Zollspur anzustehen.
Firmen-Mobilitätsmanager sollten ihre Reisekostenrichtlinien aktualisieren, um Mitarbeitende daran zu erinnern, dass die niedrigere Mehrwertsteuerlinie verfügbar ist und digitale Quittungen gemäß Schweizer Prüfungsbestimmungen fünf Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Das Update ist zudem ein Meilenstein im umfassenderen DaziT-Digitalisierungsprogramm, das bis 2028 nahezu alle Import- und Exportformalitäten online abwickeln will.
Das BZG bestätigte, dass QuickZoll weiterhin ohne Registrierung nutzbar bleibt und rund um die Uhr Selbstbedienungszeiten anbietet – ein Feature, das besonders bei Wochenendkäufern und Grenzgängern beliebt ist. Die Grundfunktion „Einzelbetrag“ bleibt für Reisende erhalten, die keine Aufteilung benötigen. Das in den kommenden Monaten gesammelte Nutzerfeedback wird in die nächste Version einfließen, die Push-Benachrichtigungen zu Tarifänderungen und eine engere Integration mit E-Payment-Wallets bieten soll.
Die praktische Empfehlung für reisende Mitarbeitende lautet: Laden Sie die neueste QuickZoll-Version herunter, trennen Sie Waren mit hohem und niedrigem Steuersatz, zahlen Sie mit hinterlegter Kreditkarte oder TWINT und bewahren Sie die PDF-Quittung auf dem Gerät auf. Unternehmen, die Mehrwertsteuer erstatten, können die digitalen Belege mit ihren Quartalsabrechnungen einreichen, während Reisende ohne Quittung mit Bußgeldern und Nachzahlungen rechnen müssen, die jeden Grenz-Schnäppchenvorteil schnell zunichtemachen können.
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