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Schweiz aktiviert neue Schengen-Befugnisse: Bundesrat kann bei Krisen Grenzkontrollen wieder einführen

Juni 2, 2026
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Schweiz aktiviert neue Schengen-Befugnisse: Bundesrat kann bei Krisen Grenzkontrollen wieder einführen
Ab dem 1. Juni 2026 tritt ein Paket von Gesetzesänderungen in Kraft, das die Handlungsspielräume der Schweiz im Bereich Grenzmanagement und Asylsicherheit still, aber entscheidend neu definiert. Die im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedeten und nun umgesetzten Änderungen setzen den revidierten Schengener Grenzkodex in Schweizer Recht um. Erstmals verfügt der Bundesrat über eine explizite gesetzliche Grundlage, um bei außergewöhnlichen Situationen – wie einer Pandemie, einem Migrationsanstieg oder großen internationalen Veranstaltungen – die inneren Schengen-Grenzkontrollen wieder einzuführen oder den Zugang zu Flughäfen einzuschränken, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Diese Befugnis ist zeitlich begrenzt und verhältnismäßig, ermöglicht Bern jedoch ein deutlich schnelleres Eingreifen als die während Covid-19 angewandten Notverordnungen. Unternehmen, die auf reibungslosen grenzüberschreitenden Pendelverkehr, Just-in-Time-Lieferungen oder Geschäftsreisen am selben Tag angewiesen sind, sollten daher mehr Vorlaufzeit in ihre Mobilitätsplanung einrechnen.

Die Reformen vereinfachen zudem gemeinsame Patrouillen mit Nachbarstaaten, indem der bürokratische Aufwand bei Ad-hoc-Kontrollen in Grenzgebieten durch Schweizer und EU-Beamte reduziert wird. Dies ist besonders relevant vor Großveranstaltungen wie dem G7-Gipfel Mitte Juni in Évian, bei dem die Schweiz gemeinsam mit den französischen Behörden den Flughafen Genf und die Wasserwege am Genfersee sichern wird. Mobilitätsverantwortliche müssen künftig mit häufigeren, sichtbaren, aber rechtlich abgestimmten Stichprobenkontrollen an Straßen-, Bahn- und Fährübergängen bei Gipfeln oder Krisen rechnen, bei denen Identitäts-, Visa- und Arbeitserlaubnisdokumente verstärkt überprüft werden.

Schweiz aktiviert neue Schengen-Befugnisse: Bundesrat kann bei Krisen Grenzkontrollen wieder einführen


Ein zweiter Schwerpunkt des Pakets vom 1. Juni verschärft die Sicherheitsvorkehrungen in den Bundesasylzentren. Private Sicherheitsdienste, die vom Staatssekretariat für Migration beauftragt sind, erhalten erweiterte Durchsuchungsbefugnisse, dürfen störende Bewohner bis zu zwei Stunden vorübergehend festhalten und können Leistungskürzungen als Disziplinarmaßnahme empfehlen. Ziel ist es, Gewalt in den überfüllten Zentren einzudämmen, doch warnen Menschenrechtsorganisationen, dass die neuen Regeln die Grenze zwischen administrativer Unterbringung und Freiheitsentzug verwischen. Für Fachkräfte im Bereich globale Mobilität, die Mitarbeitende mit Familiennachzug oder humanitären Bewilligungen umsiedeln, könnten die Bearbeitungsprozesse in diesen Zentren bei steigenden Vorfällen strengere Kontrollen und längere Wartezeiten bedeuten.

Das Gesetzespaket enthält zudem weitgehend symbolische militärische Bestimmungen – etwa die Abschaffung des 150 Jahre alten Papierdienstbüchleins zugunsten einer digitalen Version – doch der rote Faden ist die Bereitschaft: Die Schweizer Behörden wollen schneller vom normalen Schengen-Freizügigkeitsmodus in den Krisenmodus wechseln können. Multinationale Arbeitgeber sollten ihre Risiko-Dashboards für Reisen aktualisieren, Homeoffice-Regelungen für grenzüberschreitende Mitarbeitende sicherstellen und Entsandte darauf vorbereiten, Pässe und Aufenthaltskarten beim Überqueren der normalerweise offenen Grenzen stets griffbereit zu haben.

Hintergrund: Der Bundesrat verabschiedete die Verordnungsänderungen am 6. Mai 2026, damit sie gleichzeitig mit dem revidierten Grenzkodex am 12. Juni 2026 in Kraft treten; die Ermächtigungsartikel für Zwischenmaßnahmen gelten jedoch bereits ab dem 1. Juni. Dadurch kann die Schweiz die neuen Befugnisse bereits für das bevorstehende G7-Treffen nutzen, falls die Risikobewertungen verschärft werden.
Quelle: blue News

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