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Ausländische Einwohner protestieren landesweit gegen Terminvergaben und Rückstände bei Aufenthaltserlaubnissen in den Präfekturen

Juni 12, 2026
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Ausländische Einwohner protestieren landesweit gegen Terminvergaben und Rückstände bei Aufenthaltserlaubnissen in den Präfekturen
Hunderte Migranten und langjährige ausländische Bewohner demonstrierten am 11. Juni vor den Präfekturen in ganz Frankreich und forderten eine schnellere Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnisverlängerungen sowie mehr Termine auf dem berüchtigten, fehleranfälligen Online-Portal ANEF. Das Kollektiv BougeTaPref! organisierte zeitgleiche Proteste in Paris, Marseille, Lille und acht weiteren Städten, bei denen sie Pappkartons mit individuellen Geschichten zu festhängenden Anträgen stapelten. Aktivisten berichten, dass Wartezeiten von sechs bis neun Monaten für Verlängerungstermine Arbeitnehmer in eine rechtliche Grauzone drängen, in der sie weder geschäftlich reisen noch Arbeitsverträge erneuern können. Mehrere Teilnehmer berichteten von verpassten Auslands-Konferenzen, da abgelaufene Aufenthaltstitel ihre Wiedereinreise in den Schengen-Raum ungültig machten. Das Innenministerium versichert, dass digitale Reformen die Verzögerungen bis Jahresende reduzieren sollen, doch Gewerkschaften der Präfektur-Mitarbeiter kritisieren, dass die Personalstärke nicht mit dem seit 2023 um 27 Prozent gestiegenen Antragsaufkommen Schritt halte. Anfang des Monats setzte Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht der Regierung eine Frist von sechs Monaten, um technische Mängel im ANEF-Portal zu beheben, andernfalls drohen tägliche Geldstrafen. Internationale Arbeitgeber mit Mitarbeitern auf französischen lokalen Verträgen wird empfohlen, die Verlängerungsverfahren zehn Monate vor Ablauf einzuleiten und Firmenbescheinigungen über die Weiterbeschäftigung auszustellen – Dokumente, die laut Protestierenden Notfalltermine beschleunigen. Unternehmen sollten zudem ihre reisenden Mitarbeiter über den „récépissé“-Beleg informieren, der den Aufenthaltsstatus vorübergehend verlängert und an Schengen-Grenzen vorgezeigt werden kann.
Quelle: The Local France

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