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EU einigt sich auf strengere Abschieberegeln – Frankreich prüft Auswirkungen auf seine Rückkehrpolitik

Juni 3, 2026
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EU einigt sich auf strengere Abschieberegeln – Frankreich prüft Auswirkungen auf seine Rückkehrpolitik
EU-Abgeordnete erzielten am 1. Juni in einer späten Nachtsitzung eine Einigung über die neue „Rückführungsverordnung“ und komplettierten damit das Migrations- und Asylpaket der EU nur wenige Tage vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist. Die Verordnung vereinfacht die Verfahren zur Abschiebung von Migranten, denen Schutz verweigert wurde, und erlaubt den Mitgliedstaaten die Einrichtung von „Rückführungsplattformen“ – Verarbeitungszentren in Drittstaaten, in die Abgeschobene geschickt werden können, während die EU-Behörden die Weiterreise organisieren. Französische Verhandlungsführer unterstützten den finalen Text, machten jedoch deutlich, dass Paris keine Offshore-Plattformen errichten will. Stattdessen wird sich das Innenministerium darauf konzentrieren, nationale Rückführungsentscheidungen zu beschleunigen, die derzeit im Durchschnitt 14 Monate dauern und laut Cour des comptes nur in 9 % der Fälle durchgesetzt werden. Nach den neuen EU-Regeln kann Frankreich bestimmte Kategorien abgelehnter Antragsteller bis zu 24 Monate in Haft nehmen (statt bisher 90 Tage) und Ausweisdokumente einziehen, um Flucht zu verhindern. Für multinationale Arbeitgeber ist besonders die Wechselwirkung der Verordnung mit der Mobilität innerhalb der EU relevant. Drittstaatsangehörige, deren französische Arbeitserlaubnis nach einem Jobverlust widerrufen wird, könnten mit einem fünfjährigen Wiedereinreiseverbot belegt werden, das nun automatisch im gesamten Schengen-Raum gilt. Mobilitätsmanager sollten daher Kündigungs-Checklisten überarbeiten und sicherstellen, dass ausscheidende Mitarbeiter rechtzeitig rechtlichen Beistand erhalten, um unbeabsichtigte Überziehungen zu vermeiden. NGOs wie La Cimade und Médecins du Monde warnen, dass Familienhaft und längere Inhaftierungszeiten grundlegende Menschenrechtsstandards verletzen. Rechtliche Anfechtungen werden im französischen Conseil d’État erwartet, sobald der Umsetzungsgesetzentwurf noch in diesem Monat ins Parlament eingebracht wird. Arbeitgeber, die auf Saison- und geringqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind, sollten sich zudem auf strengere Ausreisekontrollen über das im Oktober startende Ein- und Ausreisesystem (EES) vorbereiten. Bei konsequenter Anwendung könnte die Rückführungsverordnung die Verwaltungsressourcen in den Präfekturen entlasten und so die Bearbeitung von talentbasierten Aufenthaltstiteln wie dem Passeport Talent beschleunigen. Praktiker warnen jedoch, dass Polizeikräfte stattdessen verstärkt für Durchsetzungsmaßnahmen eingesetzt werden könnten, was kurzfristig zu längeren Wartezeiten bei Terminen führen kann.
Quelle: Le Monde

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