
Nur sechs Monate bevor der neue Migrations- und Asylpakt der EU vollständig in Kraft tritt, schlagen französische NGOs Alarm wegen eines ihrer Ansicht nach überhasteten und undurchsichtigen nationalen Umsetzungsprozesses. In einem am 2. Juni veröffentlichten Bericht kritisiert die Flüchtlingsorganisation Forum Réfugiés, dass das Innenministerium stark auf Verordnungen und Dekrete setzt, statt die Anpassung des französischen Rechts an neun im Mai 2024 verabschiedete EU-Verordnungen im Parlament zu diskutieren. Der Pakt sieht strengere Kontrollen an den Außengrenzen, schnellere Asylverfahren und härtere Rückführungsregeln vor – Maßnahmen, die sich auf Präfekturen, Aufnahmezentren und Personalabteilungen auswirken werden. Laut Bericht gab es jedoch „kaum Konsultationen“ mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und keine Bewertung der personellen und IT-Ressourcen, die nötig sind, um jährlich rund 140.000 zusätzliche Anträge und Berufungen zu bearbeiten. Für Arbeitgeber steht vor allem die Planbarkeit im Fokus. Der Pakt verpflichtet die Mitgliedstaaten, innerhalb von sechs Monaten einheitliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse auszustellen und die Rückführung abgelehnter Antragsteller zu beschleunigen. Personalverantwortliche, die nicht-europäische Fachkräfte über das Passeport Talent-Programm nach Frankreich holen, befürchten, dass parallele Warteschlangen in den Präfekturen – eine für Wirtschaftsmigranten, eine für neue Grenzverfahren – die Terminvergabe verlängern könnten, sofern kein zusätzliches Personal eingestellt wird. Forum Réfugiés fordert die Regierung auf, Entwürfe der Verordnungen zur öffentlichen Stellungnahme vorzulegen, im Finanzgesetz 2027 ausreichende Mittel bereitzustellen und sicherzustellen, dass digitale Plattformen wie ANEF die erhöhte Arbeitslast bewältigen können. Ohne diese Maßnahmen drohten Rückstaus in den Präfekturen, wie sie bereits bei der Einführung der Brexit-bedingten Aufenthaltserlaubnis 2021 auftraten. Während das Innenministerium betont, der Zeitplan sei machbar – die Kernverordnungen müssen ab dem 12. Juni 2026 gelten –, erhöht die NGO-Intervention den Druck auf mehr Transparenz. Unternehmen, die auf innergemeinschaftliche Entsendungen oder Saisonarbeitskontingente angewiesen sind, sollten jetzt mit Branchenverbänden zusammenarbeiten, um klare Handlungsempfehlungen zu erhalten, bevor die neuen Regeln greifen.
Quelle: Forum Réfugiés