
Nach dem ministeriellen Start des Migrationspakts in Nikosia betonte EU-Kommissar Magnus Brunner gegenüber Journalisten, dass künftige „Rückführungszentren“-Abkommen mit Nicht-EU-Ländern nur unter der Bedingung einer unabhängigen Überwachung durch die Internationale Organisation für Migration und das UN-Flüchtlingshilfswerk zustande kommen. „Menschenrechtsstandards und internationales Recht sind nicht verhandelbar“, erklärte er. Rückführungszentren – haftähnliche Einrichtungen in Drittstaaten, in die Personen mit abgelehnten Asylanträgen während der Ausreise warten könnten – gehören zu den umstrittensten Instrumenten des Pakts. Menschenrechtsorganisationen befürchten, dass sie zu langfristigen Internierungslagern werden. Brunner entgegnete, dass die Teilnahme der Partnerländer freiwillig sei und „strengen, transparenten Schutzmaßnahmen“ unterliege. Zypern, das seit langem argumentiert, seine geringe Größe mache es unverhältnismäßig anfällig für irreguläre Ankünfte, unterstützt das Konzept, sofern die Schutzmaßnahmen wasserdicht sind. Der stellvertretende Minister Nicholas Ioannides erklärte den Delegierten, die Insel „könne nicht alle aufnehmen“ und brauche glaubwürdige Rückführungsoptionen, um gefährliche Überfahrten aus dem Libanon und Syrien zu verhindern. Für Unternehmen, die Mitarbeiter nach Zypern verlegen, ist die Debatte wichtig, da längere Aufenthalte in Aufnahmezentren die Unterkunftskosten erhöhen und lokale Dienste belasten. Sollte die Einrichtung von Zentren Rückführungen beschleunigen, hofft Zypern, Ressourcen für legale Arbeitsmigration freizusetzen – insbesondere für Hochqualifizierten-Visa, die für die wachsenden Fintech- und Energiesektoren entscheidend sind. Die Kommission wird im Juli detaillierte Kriterien für Rückführungsabkommen veröffentlichen, damit Unternehmen und NGOs vor Vertragsabschluss Feedback geben können.
Quelle: Associated Press