
Treffen in Nikosia am Tag des Inkrafttretens des EU-Migrations- und Asylpakts (12. Juni): Innen- und Justizminister führten ihre erste informelle Überprüfung der Umsetzung der neuen Gesetzgebung durch. EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, erklärte gegenüber Journalisten, dass alle Vereinbarungen zur Einrichtung von „Rückführungszentren“ – Verarbeitungszentren in Nicht-EU-Ländern für abgelehnte Asylbewerber – einer gemeinsamen Prüfung durch die Internationale Organisation für Migration und das UNHCR unterzogen werden, um rechtliche Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren diese Idee scharf und warnen davor, dass abgelehnte Antragsteller in einer rechtlichen Sackgasse feststecken könnten. Brunner betonte, dass „Menschenrechtsstandards und internationales Recht nicht verhandelbar sind“ und verwies auf einen Rückgang der irregulären Ankünfte auf der Westbalkanroute um 90 % als Beleg dafür, dass die neuen EU-Regeln bereits Wirkung zeigen. Zypern, das bis zum 1. Juli die rotierende EU-Ratspräsidentschaft innehat, zählt zu den lautstärksten Befürwortern einer strengeren Rückkehrpolitik und argumentiert, dass die Erstaufnahmeländer Entlastung von überfüllten Aufnahmezentren benötigen. Der stellvertretende Migrationsminister Nicholas Ioannides kündigte an, dass Zypern nach Ende seiner Präsidentschaft in Verhandlungen mit afrikanischen Partnerländern über die Einrichtung von Rückführungszentren eintreten werde. Für globale Mobilitätsprogramme bedeutet dies zweierlei: Die Screening- und Rückführungsverfahren des Pakts werden von der Theorie in die Praxis umgesetzt, und Zypern positioniert sich als Testlabor für EU-Pilotprojekte. Unternehmen, die Mitarbeiter nach oder über Zypern verlegen, müssen mit strengeren Identitätskontrollen an den Außengrenzen und möglicherweise schnelleren – aber endgültigeren – Entscheidungen zum Schutzstatus für mitreisende Familienangehörige rechnen. Im selben Treffen unterzeichneten Zypern und Litauen zudem eine Vereinbarung zur Umsiedlung von 58 anerkannten Flüchtlingen von der Insel in den baltischen Staat – eine der ersten Anwendungen des Solidaritätsmechanismus des Pakts (siehe gesonderten Bericht).