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Universität Bologna startet zweite Aufnahmephase mit Visaberatung für Nicht-EU-Studierende

Juni 19, 2026
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Universität Bologna startet zweite Aufnahmephase mit Visaberatung für Nicht-EU-Studierende
Die Universität Bologna veröffentlichte am 18. Juni ihre Ranglisten für die zweite Zulassungsrunde des englischsprachigen Masterstudiengangs Legal Studies. Neben den Zulassungsergebnissen gab das International Office praktische Hinweise zum Visumsverfahren heraus, die zeigen, wie italienische Universitäten sich an das neue vollständig digitale Visumsystem des Landes anpassen. Zugelassene Bewerber müssen vor der Buchung eines Visumstermins für „Studium – Universitätsimmatrikulation“ eine Voranmeldung über das Portal Universitaly einreichen. Die Anleitung hebt zwei häufige Stolpersteine hervor, die Studierende in diesem Monat besonders betreffen: (1) Der Nachweis finanzieller Mittel muss nun den Mindestbetrag von 7.000,97 € für 2026 erfüllen, und (2) eine private Krankenversicherung ist verpflichtend, bis die Studierenden nach ihrer Ankunft bei der italienischen Nationalen Gesundheitsbehörde registriert sind. Da Konsulate die digitale Voranmeldung erst nach Zahlung der Studiengebühren validieren, hat die Universität die Zahlungsfrist auf 10 Tage verkürzt, um den Bewerbern weiterhin Visa-Termine im August zu ermöglichen. Wer seine Studienpläne ändert, muss einen Online-Antrag auf „Umschreibung“ stellen – unterbleibt dies, wird die bestehende Voranmeldung ungültig und der Visumsprozess muss von vorne begonnen werden. Arbeitgeber, die Praktikanten oder Trainees finanzieren, sollten die Starttermine der Einsätze an diese strengeren Fristen anpassen und ausführliche Finanzierungsbestätigungen vorlegen, die den Schwellenwert von 7.001 € berücksichtigen.
Quelle: University of Bologna

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