
Die Abstimmung des Europäischen Parlaments am 18. Juni über die neue Rückführungsverordnung hat in Italiens Zivilgesellschaft für heftige Reaktionen gesorgt. Die protestantische Nachrichtenagentur NEV berichtet, dass kirchliche NGOs den Text – der eine Haftdauer von bis zu zwei Jahren und Offshore-Verfahrenszentren erlaubt – als „Schlag ins Gesicht“ empfinden, und das nur zwei Tage vor dem Weltflüchtlingstag. Aktivisten befürchten, dass dieses Modell den Weg für Italiens umstrittenen Plan ebnen könnte, Asylverfahren nach Albanien auszulagern und Menschen von Schutzgesuchen abzuschrecken. Zudem warnen sie, dass die italienischen Einwanderungsbehörden, die derzeit weniger als 20 Anträge pro Tag bearbeiten, noch stärker überlastet werden könnten, wenn beschleunigte Abschiebebescheide die Verwaltungsgerichte zusätzlich belasten. Die Debatte ist auch für Arbeitgeber relevant, die Mitarbeiter mit humanitärem Status beschäftigen. Wenn mehr Menschen in Rückführungsverfahren geraten, könnten Arbeitserlaubnisse ohne Vorwarnung erlöschen, was zu Compliance-Problemen führt. Unternehmen sollten daher Notfallpläne entwickeln und den betroffenen Beschäftigten gegenüber offen über deren Rechtsstatus kommunizieren. Das Innenministerium argumentiert, dass schnellere, EU-weite Rückführungsverfahren die Glaubwürdigkeit des Asylsystems wiederherstellen und Ressourcen für echte Flüchtlinge freisetzen werden. Wie es die Haftbestimmungen der Verordnung mit den verfassungsrechtlichen Grenzen der persönlichen Freiheit in Italien in Einklang bringen will, ist bislang noch unklar.
Quelle: Agenzia NEV