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ETIAS-Gebühr für Reisende ab 70 Jahren erlassen – Antrag jedoch weiterhin Pflicht

Juni 28, 2026
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ETIAS-Gebühr für Reisende ab 70 Jahren erlassen – Antrag jedoch weiterhin Pflicht
Ein am 27. Juni 2026 veröffentlichter ETIAS Pro-Briefing klärt auf, dass Reisende ab 70 Jahren keine Gebühr zahlen müssen, wenn das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem Ende 2026 in Betrieb geht. Dennoch müssen sie vor dem Boarding eines Fluges nach Italien oder in ein anderes Schengen-Land eine Genehmigung einholen. Die EU-Verordnung, die ETIAS einführt, befreit Minderjährige unter 18 und Senioren über 70 von der erwarteten Gebühr von 20 Euro. Viele ältere Reisende hatten fälschlicherweise angenommen, dass sie den Prozess komplett überspringen könnten. Der Artikel betont, dass Fluggesellschaften ohne gültige ETIAS-Genehmigung unabhängig vom Alter das Boarding verweigern, da die Haftungsregeln der Carrier denen der bestehenden ESTA- und UK-ETA-Systeme entsprechen. Für Geschäftsreiseplaner kommt diese Klarstellung zur rechten Zeit: Senior-Vorstandsmitglieder und pensionierte Berater kombinieren oft Freizeit- und Beratungstrips. Reisesysteme sollten daher Passagiere anhand ihres Geburtsdatums kennzeichnen und Erinnerungsmails versenden, sobald ETIAS verfügbar ist. Auch die Gültigkeit des Reisepasses ist zu beachten; eine ETIAS-Genehmigung kann nicht länger gültig sein als das zugrundeliegende Dokument. Ältere Reisende mit Pässen, die sich der 10-Jahres-Grenze für Schengen-Reisepässe nähern, müssen möglicherweise frühzeitig erneuern. Das Briefing empfiehlt, Anträge Wochen im Voraus einzureichen, da etwa 5 % der Fälle wegen Sicherheits- oder Datenabweichungen manuell geprüft werden. Obwohl die Gebühr entfällt, müssen Mobilitätsteams den administrativen Aufwand und mögliche Verzögerungen einkalkulieren, insbesondere angesichts des parallel startenden EU-Einreise-/Ausreisesystems, das seit April 2026 in Betrieb ist. Fluggesellschaften und Online-Reisebüros aktualisieren ihre Buchungssysteme, um ETIAS-Nummern im Reservierungsdatensatz zu erfassen; das Fehlen einer solchen Nummer wird bald einen Status „Genehmigung ausstehend“ auslösen, ähnlich wie heute bei API-Abweichungen.
Quelle: ETIAS Pro

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