
Confagricoltura Bari-BAT veröffentlichte am 27. Juni 2026 eine sechseitige Orientierungshilfe, die erklärt, wie landwirtschaftliche Betriebe das neue Visumquotensystem, eingeführt durch das Flussdekret vom 15. Oktober 2025, meistern können. Das Dokument fasst wichtige Termine zusammen – darunter das Vorab-Ausfüllfenster vom 23. Oktober bis 7. Dezember sowie den *Click-Day* am 12. Januar 2026 – und listet spezielle Telefonnummern für Landwirte aus Nord- und Südbari, die Unterstützung bei der Online-Anmeldung suchen. Obwohl formal als regionale Mitteilung gedacht, wird die Orientierungshilfe landesweit verbreitet, da sie über 200 Seiten interministerieller Anweisungen in einer kompakten Checkliste zusammenfasst.
Besonderes Augenmerk liegt auf drei Problembereichen, die im Vorjahr zu 1.600 Antragsablehnungen führten: falsche ATECO-Codes, fehlende Wohnbescheinigungen und das Nichtbeifügen von Arbeitsverträgen in italienischer Sprache. Die Notiz stellt außerdem klar, dass landwirtschaftliche Arbeitgeber Arbeitskräfte für bis zu neun Monate sponsern können, was dem gesamten Erntezyklus entspricht, und bestätigt, dass ein rotierender Einsatz der Arbeitskräfte an verschiedenen Standorten erlaubt ist, sofern jeder Standort im Voraus gemeldet wird.
Wichtig ist auch der Hinweis von Confagricoltura, dass Betriebe Onboarding-Pläne mit Sprach- und Sicherheitsschulungen einreichen sollten – ein Kriterium, das das Innenministerium bei der Priorisierung von Anträgen im Rahmen von Umverteilungen zunehmend berücksichtigt. Branchenexperten sehen in der Orientierungshilfe ein Mittel, um informelle Beschäftigung zu reduzieren und die Abhängigkeit von illegalen Vermittlern, den sogenannten *Caporali*, einzudämmen. Für multinationale Lebensmittelproduzenten mit Standorten in Italien bietet das Dokument eine Vorlage, um die Einhaltung der Vorschriften in verschiedenen Regionen zu standardisieren und Produktionsausfälle durch Arbeitskräftemangel zu vermeiden.
Besonderes Augenmerk liegt auf drei Problembereichen, die im Vorjahr zu 1.600 Antragsablehnungen führten: falsche ATECO-Codes, fehlende Wohnbescheinigungen und das Nichtbeifügen von Arbeitsverträgen in italienischer Sprache. Die Notiz stellt außerdem klar, dass landwirtschaftliche Arbeitgeber Arbeitskräfte für bis zu neun Monate sponsern können, was dem gesamten Erntezyklus entspricht, und bestätigt, dass ein rotierender Einsatz der Arbeitskräfte an verschiedenen Standorten erlaubt ist, sofern jeder Standort im Voraus gemeldet wird.
Wichtig ist auch der Hinweis von Confagricoltura, dass Betriebe Onboarding-Pläne mit Sprach- und Sicherheitsschulungen einreichen sollten – ein Kriterium, das das Innenministerium bei der Priorisierung von Anträgen im Rahmen von Umverteilungen zunehmend berücksichtigt. Branchenexperten sehen in der Orientierungshilfe ein Mittel, um informelle Beschäftigung zu reduzieren und die Abhängigkeit von illegalen Vermittlern, den sogenannten *Caporali*, einzudämmen. Für multinationale Lebensmittelproduzenten mit Standorten in Italien bietet das Dokument eine Vorlage, um die Einhaltung der Vorschriften in verschiedenen Regionen zu standardisieren und Produktionsausfälle durch Arbeitskräftemangel zu vermeiden.
Quelle: Confagricoltura Bari-BAT
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