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Air Suvidha 2.0 wird für alle internationalen Ankünfte in Indien verpflichtend

Juni 30, 2026
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Air Suvidha 2.0 wird für alle internationalen Ankünfte in Indien verpflichtend
Indien hat „Air Suvidha 2.0“ aktiviert, ein verbessertes, vollständig digitales Gesundheits-Selbstauskunftsportal, das jeder Passagier – ob indisch oder ausländisch – vor dem Boarding eines Fluges ins Land ausfüllen muss. Das Ministerium für Zivilluftfahrt und die Delhi International Airport Limited haben die Plattform am 25. Juni 2026 still und leise eingeführt, als Teil von Notfallüberwachungsmaßnahmen, die durch die Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum öffentlichen Gesundheitsnotstand internationaler Bedeutung (PHEIC) wegen des neuen Ebola/Bundibugyo-Ausbruchs in Zentralafrika ausgelöst wurden.

Im Gegensatz zur Version aus der COVID-Zeit, die schließlich abgeschafft wurde, ist Air Suvidha 2.0 durchgängig kontaktlos. Reisende geben Passdaten, Fluginformationen, eine 21-tägige Reiserückschau sowie einen kurzen Ebola-Risiko-Fragebogen ein. Eine QR-codierte Bestätigung wird sofort per E-Mail verschickt und muss bei Ankunft am Gesundheits-Check oder bei den Einwanderungsbeamten – auf dem Handy oder als Ausdruck – vorgezeigt werden. Die Luftfahrtbehörde DGCA hat die Fluggesellschaften angewiesen, Passagieren ohne ausgefülltes Formular das Boarding zu verweigern.

Air Suvidha 2.0 wird für alle internationalen Ankünfte in Indien verpflichtend


Die Regel gilt universell: Zurückkehrende indische Staatsbürger, Inhaber von OCI-Karten, Touristen, Geschäftsreisende und Diplomaten sind unabhängig vom Abflugort verpflichtet, das Formular auszufüllen. Passagiere, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Uganda oder Südsudan kommen oder dort umsteigen, werden für eine sekundäre Kontrolle markiert, doch auch Reisende aus Niedrigrisikogebieten müssen die Erklärung abgeben.

Aus Sicht der Unternehmensmobilität belebt das Portal eine Compliance-Anforderung wieder, mit der sich Reiseverantwortliche zuletzt während der Pandemie befasst haben. Firmen, die Mitarbeiter oder Projektteams nach Indien entsenden, müssen das Formular in ihre Reise-Checklisten aufnehmen und die Reisenden anweisen, es spätestens 24 Stunden vor der geplanten Ankunft einzureichen. Ein Versäumnis kann die Einreise verzögern und damit enge Anschlussflüge oder Weiterflüge zu Projektstandorten gefährden.

Das Ministerium warnt zudem vor einer Zunahme gefälschter Drittanbieter-Webseiten, die eine „Bearbeitungsgebühr“ für das eigentlich kostenlose Formular verlangen. Mobilitäts- und Sicherheitsteams werden geraten, den offiziellen Link (airsuvidha.civilaviation.gov.in) zu verbreiten und Mitarbeiter zu erinnern, niemals auf Nachahmerseiten zu zahlen oder Kartendaten preiszugeben.
Quelle: Travel Man Today

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