
Der Inlandsgeheimdienst (ABW) gab am 29. Juni bekannt, dass er bei einer Reihe von Razzien in Warschau, Wrocław, Krakau, Zakopane und Bydgoszcz neun Ukrainer und zwei Weißrussen festgenommen hat. Den Behörden zufolge wurde die Gruppe aus Russland finanziert, um Proteste innerhalb der 1,3 Millionen starken ukrainischen Flüchtlingsgemeinschaft in Polen zu organisieren und anti-ukrainische Desinformation im Internet zu verbreiten. Der Minister für Sicherheitskoordination, Tomasz Siemoniak, erklärte, die Verdächtigen hätten Demonstranten über verschlüsselte Messenger-Apps rekrutiert und für jede Kundgebung Stipendien von bis zu 200 Euro gezahlt. Dieses Vorgehen entspreche dem Muster „feindlicher Einflussoperationen unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs“, wie im jüngsten Gegenspionagebericht der ABW beschrieben. Alle elf Festgenommenen werden gemäß Artikel 329 des Ausländergesetzes ausgewiesen, der eine Abschiebung aus Gründen der nationalen Sicherheit ohne strafrechtliche Verurteilung erlaubt. Dieser Schritt verdeutlicht, wie eng Einwanderungskontrolle und die Abwehr hybrider Bedrohungen in Polens Sicherheitsstrategie miteinander verknüpft sind, während der Krieg im Nachbarland Ukraine andauert. Für globale Mobilitätsteams ist der Fall eine Mahnung, dass politisches Engagement die Aufenthaltsrechte gefährden kann. Unternehmen, die ukrainische oder weißrussische Staatsangehörige beschäftigen, sollten ihre Mitarbeiter über Polens strikte Neutralitätserwartungen informieren und sicherstellen, dass die sozialen Medienkanäle des Unternehmens auf mögliche Infiltrationsversuche überwacht werden. Die Festnahmen könnten zudem die Reise- und Aufenthaltsgenehmigungen legitimer zivilgesellschaftlicher Organisatoren erschweren, die in den kommenden Monaten mit verstärkten Prüfungen bei der Beantragung von Aufenthaltsverlängerungen oder Arbeitserlaubnissen rechnen müssen.
Quelle: Anadolu Agency