
Die Grenzschutzbehörde Nadbużański bestätigte am 30. Juni, dass zwei Ausländer – ein Ukrainer und ein Kolumbianer – nach Verbüßung ihrer Haftstrafen wegen Trunkenheit am Steuer aus dem polnischen Hoheitsgebiet ausgewiesen wurden. Nach ihrer Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Zamość leiteten die Beamten umgehend ein Verwaltungsverfahren zur Abschiebung ein und verhängten Einreiseverbote für fünf Jahre, die Polen und den gesamten Schengen-Raum umfassen. Die Ausweisung spiegelt Polens verschärfte Haltung gegenüber Ordnungswidrigkeiten durch temporäre Bewohner wider. Änderungen im Ausländergesetz 2024 haben die Verfahren vereinfacht, sodass Nicht-EU-Bürger, die wegen schwerer Verkehrsdelikte verurteilt wurden, innerhalb von 48 Stunden nach Haftentlassung abgeschoben werden können. Arbeitgeber, die Arbeitserlaubnisse für ausländische Fahrer oder Logistikpersonal besitzen, müssen nun innerhalb von sieben Tagen nach einer Verurteilung Bericht erstatten, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 30.000 PLN. Aus Sicht von Mobilitätsprogrammen ist der Fall eine Warnung: Fehlverhalten außerhalb der Arbeitszeit kann sofort den Aufenthaltsstatus annullieren und Schengen-weite Einreiseverbote auslösen, die langfristige Einsätze gefährden. Multinationale Unternehmen integrieren zunehmend Klauseln zum sicheren Fahren in ihre Expat-Handbücher und arbeiten mit lokalen Kanzleien zusammen, um nach strafrechtlichen Verfahren den rechtlichen Status zu überprüfen. Die Grenzschutzbehörde betonte, dass ihre Risikoanalyse-Einheit automatisch Polizei- und Gefängnisdatenbanken mit dem EES abgleicht, um zu verhindern, dass Straftäter mit neuen Pässen erneut einreisen. Unternehmen sollten daher vermeiden, Talente über alternative EU-Einsätze „wiederzuverwerten“, ohne zuvor formelle Rehabilitations- oder Ausnahmeregelungen einzuholen.
Quelle: Nadbuzanski Border Guard