
Ab dem 1. Juli 2026 um 00:00 Uhr unterliegt jedes Paket mit einem Warenwert von unter 150 € – auch in Polen – automatisch einer pauschalen Zollgebühr von 3 €. Diese Maßnahme, die im Dezember letzten Jahres von den EU-Finanzministern beschlossen und im Februar vom Rat bestätigt wurde, hebt die bisherige „Low-Value-Befreiung“ auf, die es Millionen kleiner Sendungen von Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress ermöglichte, zollfrei in die EU einzuführen. Nach Angaben des polnischen Finanzministeriums wurden 2025 schätzungsweise 180 Millionen solcher Pakete von polnischen Verbrauchern bestellt, was den heimischen Einzelhändlern Umsatzeinbußen von bis zu 2 Milliarden PLN bescherte.
Die polnische Nationale Steuerverwaltung (KAS) erklärt, dass die neue Zollgebühr pro Tarifposition erhoben wird. Das bedeutet, dass ein Paket mit drei verschiedenen Produktkategorien (zum Beispiel ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Spielzeug) mit insgesamt 9 € Zollgebühr plus Mehrwertsteuer belastet wird. Obwohl rechtlich der ausländische Verkäufer oder Marktplatz der Schuldner ist, werden polnische Käufer die Gebühr voraussichtlich an der Kasse oder durch höhere Versandkosten zu spüren bekommen.
Kuriere und die Post mussten ihre IT-Systeme über Nacht aufrüsten, um die Zollgebühren berechnen und vorab entrichten zu können. Gleichzeitig melden Deklaranten, die das Import-One-Stop-Shop-Verfahren nutzen, die Zollgebühr zusammen mit der Mehrwertsteuer. Die Europäische Kommission argumentiert, dass die Abgabe für gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Händler sorgt, die bei Waren über 150 € volle Einfuhrzölle zahlen, und gegen weit verbreiteten Betrug durch Unterbewertung vorgeht.
Handelsverbände warnen jedoch, dass die Besteuerung jedes einzelnen Artikels unabhängig vom Wert vor allem einkommensschwache Haushalte trifft, die auf günstige Online-Schnäppchen angewiesen sind. Die Polnische Kammer der Digitalwirtschaft hat die Regierung aufgefordert, die Auswirkungen auf die Inflation zu beobachten und sicherzustellen, dass Pakete während der Umstellungsphase nicht in Zolllagern stecken bleiben.
Für Mobilitätsmanager in Unternehmen ist die Änderung relevant, da jede Geschäftssendung, die als „Handelsmuster“ unter 150 € deklariert wird, ebenfalls mit 3 € pro Tarifposition belastet wird, sofern sie nicht unter einem genehmigten Verfahren für vorübergehende Einfuhren versandt wird. Auch globale Umzugsfirmen, die persönliche Gegenstände nach Polen bringen, müssen darauf achten, dass die Inventare korrekt codiert sind, um unerwartete Zollgebühren zu vermeiden.
Langfristig soll die 3-€-Abgabe bis zur vollständigen Inbetriebnahme des neuen EU-Zolldaten-Hubs im Jahr 2028 bestehen bleiben. Danach wird das heutige Pauschalmodell durch ein transaktionsbasiertes, risikobewertetes System ersetzt.
Die polnische Nationale Steuerverwaltung (KAS) erklärt, dass die neue Zollgebühr pro Tarifposition erhoben wird. Das bedeutet, dass ein Paket mit drei verschiedenen Produktkategorien (zum Beispiel ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Spielzeug) mit insgesamt 9 € Zollgebühr plus Mehrwertsteuer belastet wird. Obwohl rechtlich der ausländische Verkäufer oder Marktplatz der Schuldner ist, werden polnische Käufer die Gebühr voraussichtlich an der Kasse oder durch höhere Versandkosten zu spüren bekommen.
Kuriere und die Post mussten ihre IT-Systeme über Nacht aufrüsten, um die Zollgebühren berechnen und vorab entrichten zu können. Gleichzeitig melden Deklaranten, die das Import-One-Stop-Shop-Verfahren nutzen, die Zollgebühr zusammen mit der Mehrwertsteuer. Die Europäische Kommission argumentiert, dass die Abgabe für gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Händler sorgt, die bei Waren über 150 € volle Einfuhrzölle zahlen, und gegen weit verbreiteten Betrug durch Unterbewertung vorgeht.
Handelsverbände warnen jedoch, dass die Besteuerung jedes einzelnen Artikels unabhängig vom Wert vor allem einkommensschwache Haushalte trifft, die auf günstige Online-Schnäppchen angewiesen sind. Die Polnische Kammer der Digitalwirtschaft hat die Regierung aufgefordert, die Auswirkungen auf die Inflation zu beobachten und sicherzustellen, dass Pakete während der Umstellungsphase nicht in Zolllagern stecken bleiben.
Für Mobilitätsmanager in Unternehmen ist die Änderung relevant, da jede Geschäftssendung, die als „Handelsmuster“ unter 150 € deklariert wird, ebenfalls mit 3 € pro Tarifposition belastet wird, sofern sie nicht unter einem genehmigten Verfahren für vorübergehende Einfuhren versandt wird. Auch globale Umzugsfirmen, die persönliche Gegenstände nach Polen bringen, müssen darauf achten, dass die Inventare korrekt codiert sind, um unerwartete Zollgebühren zu vermeiden.
Langfristig soll die 3-€-Abgabe bis zur vollständigen Inbetriebnahme des neuen EU-Zolldaten-Hubs im Jahr 2028 bestehen bleiben. Danach wird das heutige Pauschalmodell durch ein transaktionsbasiertes, risikobewertetes System ersetzt.
Quelle: Euronews