
Eine neue Phase des schrittweisen Ausstiegs Polens aus der kriegsbedingten Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge trat am 1. Juli 2026 in Kraft: Die staatliche Finanzierung für die meisten Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften entfällt. Mütter mit Kindern über einem Jahr sowie Rentner, die bereits eine polnische Rente beziehen, müssen nun für ihren Aufenthalt zahlen oder ausziehen. Nur Menschen mit Behinderungen, werdende Mütter und ältere Flüchtlinge ohne Familie in Polen behalten das Recht auf kostenlose Unterkunft. Das Innenministerium begründet die Änderung mit der hohen Beschäftigungsquote unter den vertriebenen Ukrainern – geschätzt bei 68 % – und der Notwendigkeit, Ressourcen „den besonders schutzbedürftigen Gruppen“ zuzuteilen. Rund 11.000 Ukrainer leben derzeit in 86 staatlichen Zentren; NGOs warnen, dass bis zu 40 % obdachlos werden könnten, falls die Kommunen nicht eingreifen. Der Ombudsmann Marcin Wiącek weist besonders auf die Gefährdung von Frauen mit kleinen Kindern hin und fordert Übergangswohnbeihilfen. Für Arbeitgeber, die auf ukrainische Fachkräfte angewiesen sind, könnte die neue Regelung zu höherer Fluktuation führen und den Druck erhöhen, Wohnungszuschüsse anzubieten. Mobilitätsmanager sollten Umzugspakete überprüfen und sicherstellen, dass Familienangehörige der Entsandten weiterhin Anspruch auf Unterbringung in Zentren haben. Unternehmen, die humanitäre Visa sponsern, müssen zudem private Unterkünfte vor Ankunft garantieren. Die Änderung ist Teil des im Februar 2026 verabschiedeten Gesetzes, das die Flüchtlingshilfe bis März 2027 schrittweise an das allgemeine Ausländergesetz Polens angleicht. Während der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Vergabe von Sozialversicherungsnummern (PESEL UKR) unverändert bleiben, sendet Warschau eine klare Botschaft: Die Notfallmaßnahmen werden zurückgefahren, langfristige Integration hängt künftig vom Arbeitseinkommen und nicht mehr vom staatlichen Unterkunftsschutz ab.
Quelle: RBC-Ukraine