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Flughäfen und Fluggesellschaften fordern Brüssel auf, den Mitgliedstaaten während des Sommers die Aussetzung der Kontrollen im Ein- und Ausreisesystem zu erlauben

Juli 2, 2026
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Flughäfen und Fluggesellschaften fordern Brüssel auf, den Mitgliedstaaten während des Sommers die Aussetzung der Kontrollen im Ein- und Ausreisesystem zu erlauben
Die europäische Flughafenbetreibergruppe ACI Europe, Airlines for Europe (A4E) und IATA veröffentlichten am 1. Juli einen offenen Brief, in dem sie davor warnen, dass das neue biometrische Ein- und Ausreisesystem (EES) nur drei Monate nach seiner vollständigen Inbetriebnahme einen „kritischen Punkt“ erreicht hat. Laut der Branche bilden sich an vielen Außengrenzen des Schengen-Raums Warteschlangen von bis zu fünf Stunden, was dazu führt, dass einige Flüge halb leer starten, während Passagiere in den Schlangen feststecken. Obwohl im Brief Hotspots wie Madrid und Lissabon genannt werden, wächst die Sorge an polnischen Flughäfen. Der Flughafen Warschau-Chopin verzeichnete im Mai mit 3,1 Millionen Nicht-EU-Passagieren einen Rekord und verfügt nur über 36 für das EES zertifizierte automatische Kioske. Das Bodenabfertigungsunternehmen LS Airport Services berichtet, dass die Wartezeiten während der Stoßzeiten für Drittstaatsangehörige am Chopin-Flughafen inzwischen durchschnittlich 47 Minuten betragen – zuvor waren es 18 Minuten vor Einführung des EES. Die Luftfahrtverbände fordern die Europäische Kommission auf, den Ländern zu erlauben, die biometrischen Kontrollen „vollständig auszusetzen“, sobald das Passagieraufkommen im Juli und August die Kapazitäten übersteigt. Zudem bitten sie um Flexibilität über den Sommer hinaus, bis ausreichend Personal und Automatisierungstechnik zur Verfügung stehen. Die Kommission prüft den Antrag, weist jedoch darauf hin, dass Aussetzungen gemäß Artikel 14 des Schengener Grenzkodex erlaubt sind, sofern die innere Sicherheit nicht gefährdet wird. Reiseveranstalter in Polen raten ihren Kunden, mindestens drei Stunden vor Abflug zu Nicht-Schengen-Zielen am Flughafen zu sein und längere Umsteigezeiten einzuplanen. Arbeitgeber, die kurzfristige Einsätze planen, sollten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass verpasste Anschlussflüge möglicherweise nicht von den Airlines erstattet werden, wenn die Verspätung an der Grenzkontrolle und nicht beim Check-in entsteht.
Quelle: Euronews

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