
Der finnische Migrationsdienst (Migri) gab am 1. Juli bekannt, dass er wieder Entscheidungen zu allen anhängigen internationalen Schutzgesuchen von iranischen Staatsangehörigen trifft. Die Bearbeitung war seit Februar teilweise ausgesetzt, nachdem die inneren Unruhen in Teheran Informationslücken geschaffen hatten, die laut Migri eine faire Risikobewertung verhinderten. Nach einer erneuten Überprüfung der Lage im Herkunftsland wird Migri die ältesten iranischen Fälle prioritär behandeln. Antragsteller, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten entweder Flüchtlingsstatus, subsidiären Schutz oder eine andere Aufenthaltserlaubnis; negative Entscheidungen werden mit gleichzeitigen Abschiebungsanordnungen gemäß §149 des Ausländergesetzes verbunden sein. Der Rückstau betrifft mehrere hundert Fälle, viele davon Studenten und IT-Fachkräfte, die nach Überschreitung ihrer Schengen-Visa Asyl beantragt hatten. Anwaltskanzleien in Helsinki gehen davon aus, dass die beschleunigten Arbeitsgenehmigungsverfahren für Iraner, die zuvor während des Asylverfahrens keine reguläre Aufenthaltsgenehmigung erhalten konnten, nun wieder geöffnet werden könnten. Arbeitgeber sollten beachten, dass arbeitnehmerbezogene Aufenthaltserlaubnisse erst erteilt werden können, wenn ein Asylantrag zurückgezogen oder abgeschlossen ist. Die Wiederaufnahme der Verfahren könnte somit qualifizierte Fachkräfte aus IT und Gesundheitswesen verfügbar machen. Personalabteilungen, die iranische Talente unterstützen, sollten sich auf kurzfristige Einladungsgespräche einstellen und sicherstellen, dass die Einkommensnachweise aktuell sind, um die parallele Bearbeitung durch Migri optimal zu nutzen.
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