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Frankreich schließt sich Spanien, Griechenland und Italien an: Null-Toleranz bei 90-Tage-Schengen-Aufenthalt – hohe Geldstrafen für Überschreitungen

Juli 3, 2026
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Frankreich schließt sich Spanien, Griechenland und Italien an: Null-Toleranz bei 90-Tage-Schengen-Aufenthalt – hohe Geldstrafen für Überschreitungen
Ab dem 1. Juli 2026 führt die französische Grenzpolizei systematische biometrische Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass Drittstaatsangehörige die Schengen-90/180-Tage-Regel nicht überschreiten. Laut dem Branchenmagazin Travel and Tour World folgt Frankreich damit ähnlichen Maßnahmen, die diese Woche auch in Spanien, Griechenland und Italien eingeführt wurden. Verstärkt wird dies durch die neue EES-Datenbank, die automatisch Überzieher erkennt. Reisende, die die 90-Tage-Grenze überschreiten, müssen nun mit sofortigen Bußgeldern von bis zu 1.200 Euro, beschleunigten Abschiebebescheiden und Wiedereinreiseverboten von bis zu drei Jahren rechnen. Bisher wurden Strafen unregelmäßig verhängt und Ersttäter, die am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle nur umstiegen, oft verschont. Französische Präfekturen haben zudem Fluggesellschaften angewiesen, Passagieren ohne gültigen Aufenthalt die Beförderung zu verweigern, wenn bei der Ausreisekontrolle ein Überziehen festgestellt wird. Besonders betroffen sind britische Staatsbürger, die ihre Schengen-Tage über mehrere EU-Reisen für Meetings oder Ferienhäuser verteilen müssen. Mobilitätsmanager werden daher empfohlen, Tracking-Software einzusetzen und Mitarbeiter daran zu erinnern, dass auch Wochenendaufenthalte auf die erlaubte Aufenthaltsdauer angerechnet werden. Unternehmen, die nicht-EU-Mitarbeiter kurzfristig in Frankreich einsetzen, sollten den Wechsel zu Mehrfacheinreise-Visa des Typs C mit fünfjähriger Gültigkeit oder zu Talent-Passport-Erlaubnissen prüfen, um eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden. Die französischen Behörden betonen, dass die Maßnahme eine Lücke bei der Einhaltung der Regeln schließt, die nach dem Brexit und dem Boom der Fernarbeit während der Pandemie deutlich wurde. In einer Mitteilung des Innenministeriums heißt es, das Ziel sei „nicht, Reisen zu erschweren, sondern Gleichbehandlung zu gewährleisten und das Vertrauen in die Integrität der Schengen-Regeln wiederherzustellen.“ Rechtsexperten weisen darauf hin, dass Einsprüche gegen Bußgelder nur dann eine Abschiebung aussetzen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden eingelegt werden, was die Notwendigkeit einer Echtzeit-Überwachung der Aufenthaltsdauer unterstreicht.
Quelle: Travel and Tour World

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