
Das Auswärtige Amt hat am 4. Juli seine Reise- und Sicherheitshinweise für Indien aktualisiert und die teilweise Reisewarnung beibehalten. Neu ist ein Abschnitt unter „Einreise und Zoll“, der auf Zahlungsprobleme und Verzögerungen bei der Bearbeitung auf dem e-Visa-Portal Indiens hinweist – insbesondere bei e-Business-Visa. Berlin empfiehlt Reisenden, ihren Antrag mindestens vier Tage im Voraus zu stellen, eine ausgedruckte elektronische Reisegenehmigung mitzuführen und darauf vorbereitet zu sein, dass Konsulate in komplexen Fällen Papieranträge verlangen. Die Hinweise basieren auf Beschwerden deutscher Mittelständler, deren Zeitpläne für Maschineninstallationen durch plötzliche Ausfälle des Portals gefährdet wurden. Indische Behörden melden keine systematischen Probleme, doch die bilaterale Gemeinsame Arbeitsgruppe Tourismus wird voraussichtlich noch in diesem Quartal Leistungsstandards für die e-Visa-Plattform diskutieren. Für Mobilitätsteams ist das Update eine Erinnerung daran, dass das e-Business-Visum zwar offiziell schnell ist, aber keine Garantie bietet. Unternehmen sollten daher Pufferzeiten einplanen und Unterstützungsschreiben der FRRO für eventuelle Klärungen bei der Ankunft bereithalten.
Quelle: Auswärtiges Amt