
Das Innenministerium hat die indischen FRRO-Büros angewiesen, Visa und e-Visa von Ausländern, die aufgrund von Flugausfällen infolge der eskalierenden Spannungen in Westasien in Indien festsitzen, automatisch zu verlängern. Ein Rundschreiben vom 4. Juli, veröffentlicht von der Indischen Botschaft in Bern und weiteren Vertretungen, hebt zudem die normalerweise anfallenden Überziehungsstrafen nach Ablauf des Visums auf. Berechtigte Ausländer müssen vor Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltsgenehmigung online über das e-Visa-Portal einen Antrag stellen; die Verlängerungen werden kostenfrei gewährt, bis kommerzielle Flüge in ihr Heimatland wieder aufgenommen werden oder spätestens bis zum 30. September 2026. Fluggesellschaften wurden angewiesen, solchen Reisenden trotz eines abgelaufenen physischen Visumsaufklebers das Boarding nicht zu verweigern, sofern das Online-Genehmigungsschreiben vorgelegt wird. Für multinationale Unternehmen mit im Ausland ansässigen Mitarbeitern in Indien beseitigt diese Entscheidung das Risiko hoher Geldstrafen (über 300 US-Dollar pro Person) und möglicher negativer Einträge in den Einwanderungsakten. Personalabteilungen sollten jedoch sicherstellen, dass die Mitarbeiter die Verlängerung umgehend registrieren und gegebenenfalls ihre PAN-/Aadhaar-Daten aktualisieren, wenn diese mit den Visanummern verknüpft sind. Die Regelung ähnelt den während der COVID-19-Pandemie gewährten Ausnahmen und unterstreicht Indiens Einsatz von humanitärer Visalockerung als Instrument der Soft Power.
Quelle: Embassy of India, Berne