
Brasilianische Auswanderer, die auf E-Commerce angewiesen sind, um sich mit heimischen Annehmlichkeiten zu versorgen – sowie Unternehmen, die grenzüberschreitende Fulfillment-Zentren betreiben – erhielten am 6. Juli eine vorübergehende Entlastung. Senatspräsident Davi Alcolumbre unterzeichnete ein Gesetz, das die vorläufige Maßnahme (MP 1.357/2026) um 60 Tage verlängert, welche die Einfuhrzölle auf ausländische Pakete im Wert von bis zu 50 US-Dollar ausgesetzt hatte – im Volksmund als „taxa das blusinhas“ bekannt. Der Text bleibt mindestens bis zum 9. September in Kraft, während der Kongress weiterhin über ein dauerhaftes Regelwerk debattiert.
Dieser Schritt hält Brasilien vorerst im Einklang mit den zollfreien Schwellenwerten von Partnerländern wie Chile (41 US-Dollar) und Mexiko (50 US-Dollar) und soll den jüngsten Anstieg der grenzüberschreitenden Verkäufe um 18 % bei Marktplatzbetreibern sichern. Für global mobile Fachkräfte senkt der Verzicht die Kosten für den Import spezieller Artikel, die lokal nicht verfügbar sind – von Ersatzteilen für Laptops bis hin zu speziellen Diätprodukten. Auch Unternehmen mit Rotationsprogrammen profitieren: Mobility-Teams versenden häufig Willkommenspakete und Ersatz-IT-Zubehör per Kurier; die weiterhin bestehende Zollbefreiung verhindert unerwartete Gehaltsaufstockungskosten, die sonst bei zollpflichtigen Waren für Entsandte anfallen würden.
Die Aussetzung ist jedoch nur vorübergehend. Das Finanzministerium arbeitet an einem gestaffelten Tarif, der Zölle oberhalb einer bescheidenen Freigrenze wieder einführen und die Kontrolle sogenannter „Marktplatz-Splittings“ verschärfen soll – also die Praxis, eine Bestellung über 300 US-Dollar in mehrere Pakete zu je 49 US-Dollar aufzuteilen. Branchenkenner warnen, dass eine Umsetzung ohne Übergangsfrist den Zoll in Viracopos und Curitiba überlasten und die Lieferzeiten für zurückkehrende brasilianische Reisende, die Einkäufe nach Hause schicken, verzögern könnte.
Mobility-Berater sollten daher: (1) ausstehende Sendungen mit geringem Wert vor September beschleunigen; (2) Entsandte im vierten Quartal über mögliche Zollverpflichtungen informieren; und (3) das Siscomex-Portal der Receita Federal auf bevorstehende regulatorische Entwürfe aufmerksam verfolgen.
Dieser Schritt hält Brasilien vorerst im Einklang mit den zollfreien Schwellenwerten von Partnerländern wie Chile (41 US-Dollar) und Mexiko (50 US-Dollar) und soll den jüngsten Anstieg der grenzüberschreitenden Verkäufe um 18 % bei Marktplatzbetreibern sichern. Für global mobile Fachkräfte senkt der Verzicht die Kosten für den Import spezieller Artikel, die lokal nicht verfügbar sind – von Ersatzteilen für Laptops bis hin zu speziellen Diätprodukten. Auch Unternehmen mit Rotationsprogrammen profitieren: Mobility-Teams versenden häufig Willkommenspakete und Ersatz-IT-Zubehör per Kurier; die weiterhin bestehende Zollbefreiung verhindert unerwartete Gehaltsaufstockungskosten, die sonst bei zollpflichtigen Waren für Entsandte anfallen würden.
Die Aussetzung ist jedoch nur vorübergehend. Das Finanzministerium arbeitet an einem gestaffelten Tarif, der Zölle oberhalb einer bescheidenen Freigrenze wieder einführen und die Kontrolle sogenannter „Marktplatz-Splittings“ verschärfen soll – also die Praxis, eine Bestellung über 300 US-Dollar in mehrere Pakete zu je 49 US-Dollar aufzuteilen. Branchenkenner warnen, dass eine Umsetzung ohne Übergangsfrist den Zoll in Viracopos und Curitiba überlasten und die Lieferzeiten für zurückkehrende brasilianische Reisende, die Einkäufe nach Hause schicken, verzögern könnte.
Mobility-Berater sollten daher: (1) ausstehende Sendungen mit geringem Wert vor September beschleunigen; (2) Entsandte im vierten Quartal über mögliche Zollverpflichtungen informieren; und (3) das Siscomex-Portal der Receita Federal auf bevorstehende regulatorische Entwürfe aufmerksam verfolgen.
Quelle: Veja
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