
Die Reiseseite des FCDO zu Nordkorea, aktualisiert am 7. Juli, enthält nun spezifische Hinweise für britisch-nordkoreanische Doppelstaatsbürger, die in das Vereinigte Königreich zurückkehren möchten. Die Warnung weist darauf hin, dass Pjöngjang in der Vergangenheit die Ausreise für Doppelstaatsbürger eingeschränkt hat, und betont, dass die britische konsularische Unterstützung aufgrund der seit der Pandemie andauernden Schließung der britischen Botschaft „stark begrenzt“ bleibt. Während das FCDO weiterhin von allen Reisen außer in dringenden Fällen abrät, spiegelt das Update Berichte wider, dass der eingeschränkte Tourismus wieder aufgenommen wurde. Mobility-Manager mit entsandten Mitarbeitern, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, werden aufgefordert, sicherzustellen, dass Reisende über ein gültiges Ausreisevisum der DVRK verfügen und ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Ausreisegenehmigung einzuplanen, die mehr als vier Wochen dauern kann. Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter zudem daran erinnern, dass von Großbritannien ausgestellte Reiseversicherungen für sanktionierte Ziele in der Regel nicht gelten. Die Hervorhebung dieser Hinweise unterstreicht die Reputations- und Fürsorgepflicht-Risiken bei der Entsendung von Personal in Länder, in denen das Vereinigte Königreich keine konsularische Präsenz hat. Unternehmen wird empfohlen, einen umfassenden Krisen-Evakuierungsplan zu erstellen, der nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.