
Die polnische Grenzpolizei (Straż Graniczna) gab bekannt, dass Beamte am stark frequentierten Straßenkontrollpunkt Medyka an der polnisch-ukrainischen Grenze am 2. Juli einen 40-jährigen moldauischen Staatsbürger festhielten, der versuchte, Polen mit absichtlich gefälschten persönlichen Daten zu verlassen. Biometrische Fingerabdruckprüfungen zeigten, dass es sich tatsächlich um dieselbe Person handelt, gegen die die belgischen Behörden ein Schengen-weites Einreiseverbot bis Ende 2028 verhängt hatten. Der am 7. Juli veröffentlichte Fall verdeutlicht erneut die ausgeklügelten Methoden, mit denen manche Reisende versuchen, die Schengen-Sicherheitsdatenbanken zu umgehen.
Laut der Grenzpolizei hoffte der Mann, dass eine Ausreise in die Ukraine unbehelligt verlaufen und ihm später die Wiedereinreise in die EU unter einer neuen Identität ermöglichen würde. Stattdessen drohen ihm nun bis zu drei Jahre Haft gemäß Artikel 264 §2 des polnischen Strafgesetzbuchs wegen versuchten Betrugs bei der Grenzüberquerung.
Für Arbeitgeber, die regelmäßig Nicht-EU-Mitarbeiter über Polen rotieren lassen, ist der Vorfall eine Erinnerung daran, dass Einreiseverbote, die irgendwo im Schengen-Raum verhängt werden, dank des gemeinsamen SIS-II-Alarm-Systems und der verbesserten biometrischen Infrastruktur Polens sofort an den Grenzkontrollen sichtbar sind. Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Prüfungen im Bereich Mobilität aktualisieren, um sicherzustellen, dass Entsandte oder Geschäftsreisende keine Überziehungen oder Strafen in anderen Schengen-Staaten angesammelt haben, die Alarm auslösen könnten.
Der Fall Medyka zeigt zudem, dass Polen bereits jetzt nach dem neuen EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) arbeitet, das ab April 2026 eine biometrische Überprüfung aller Drittstaatsangehörigen verpflichtend macht. Firmen, die auf Kurzzeitreisen angewiesen sind, sollten ihre Mitarbeiter auf längere Bearbeitungszeiten an Landgrenzen vorbereiten, während die Grenzbeamten sich an die neue Hard- und Software gewöhnen.
Laut der Grenzpolizei hoffte der Mann, dass eine Ausreise in die Ukraine unbehelligt verlaufen und ihm später die Wiedereinreise in die EU unter einer neuen Identität ermöglichen würde. Stattdessen drohen ihm nun bis zu drei Jahre Haft gemäß Artikel 264 §2 des polnischen Strafgesetzbuchs wegen versuchten Betrugs bei der Grenzüberquerung.
Für Arbeitgeber, die regelmäßig Nicht-EU-Mitarbeiter über Polen rotieren lassen, ist der Vorfall eine Erinnerung daran, dass Einreiseverbote, die irgendwo im Schengen-Raum verhängt werden, dank des gemeinsamen SIS-II-Alarm-Systems und der verbesserten biometrischen Infrastruktur Polens sofort an den Grenzkontrollen sichtbar sind. Unternehmen sollten daher ihre Compliance-Prüfungen im Bereich Mobilität aktualisieren, um sicherzustellen, dass Entsandte oder Geschäftsreisende keine Überziehungen oder Strafen in anderen Schengen-Staaten angesammelt haben, die Alarm auslösen könnten.
Der Fall Medyka zeigt zudem, dass Polen bereits jetzt nach dem neuen EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) arbeitet, das ab April 2026 eine biometrische Überprüfung aller Drittstaatsangehörigen verpflichtend macht. Firmen, die auf Kurzzeitreisen angewiesen sind, sollten ihre Mitarbeiter auf längere Bearbeitungszeiten an Landgrenzen vorbereiten, während die Grenzbeamten sich an die neue Hard- und Software gewöhnen.
Quelle: Komenda Główna Straży Granicznej
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Polen.Mehr von Polen
Alle anzeigen
Polen weist ukrainischen Mehrfachtäter aus und verhängt siebenjährige Schengen-Sperre
Polen weist mehrfach straffällig gewordenen Ukrainer aus und verhängt siebenjährige Einreisesperre für den Schengen-Raum