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Qatar-Gesundheitsversicherung wird vor den WM-Vorbereitungsspielen in die österreichischen Reisehinweise aufgenommen

Juli 10, 2026
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Qatar-Gesundheitsversicherung wird vor den WM-Vorbereitungsspielen in die österreichischen Reisehinweise aufgenommen
Katar verlangt von allen Besuchern, die länger als 30 Tage bleiben, den Abschluss einer genehmigten lokalen Krankenversicherung. Diese Regelung wurde nun in die offiziellen Reisehinweise Österreichs aufgenommen. Im Bulletin vom 9. Juli 2026 weist das BMEIA darauf hin, dass die Versicherung vor der Ankunft über ein spezielles Regierungsportal abgeschlossen und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Die Klarstellung kommt zur rechten Zeit: Doha richtet mehrere FIFA-Testturniere im Vorfeld der WM 2026 aus, und österreichische Unternehmen intensivieren ihre Vor-Ort-Arbeiten in den Bereichen Energie, Bau und Gastgewerbe. Das BMEIA warnt, dass das Nichtvorzeigen der genehmigten Versicherung zu verweigerter Beförderung durch Fluggesellschaften oder zur Einreiseverweigerung führen kann. Geschäftsreisende mit Rotationsaufträgen von mehr als einem Monat müssen daher ihre Reisegenehmigungsprozesse anpassen: Buchungssysteme sollten Katar-Reisen ab 31 Tagen kennzeichnen, damit die Personalabteilung den Abschluss der lokalen Versicherung überprüfen kann. Die Versicherung kostet ab etwa 50 QAR pro Monat (ca. 12 €) und deckt Notfallbehandlungen in öffentlichen Krankenhäusern ab; Unternehmen könnten diese durch internationale Privatversicherungen mit medizinischer Evakuierung ergänzen. Mobility-Manager sollten beachten, dass bestehende globale Krankenversicherungen – selbst mit weltweiter Deckung – die katarische Vorschrift nicht erfüllen, sofern sie nicht über das autorisierte Portal abgeschlossen wurden. Versicherungsmakler empfehlen, die neue Prämie in die Projektbudgets einzurechnen, statt sie den Mitarbeitertagesgeldern anzulasten. Die Beratung wiederholt zudem den sicherheitsrelevanten Hinweis zu Terrorgefahren bei Menschenansammlungen und erinnert daran, dass Alkohol weiterhin eingeschränkt ist. Unternehmen, die Kundenveranstaltungen in Hotels oder Strandresorts planen, müssen die entsprechenden Genehmigungen rechtzeitig einholen.
Quelle: BMEIA – Austrian Foreign Ministry

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