
Ab dem heutigen 30. Juni 2026 hat Österreich bestätigt, dass es die Gebühr von 20 € für das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) auf visumfreie Besucher aus dem Vereinigten Königreich anwenden wird, sobald das System später in diesem Jahr verpflichtend wird. Das österreichische Innenministerium teilte lokalen Medien mit, dass diese Entscheidung das Land im Einklang mit den 26 anderen Schengen-Mitgliedstaaten hält, die inzwischen identische Gebühren und Gültigkeitsregeln unter dem neuen digitalen Vorabgenehmigungssystem festgelegt haben.
ETIAS verlangt von britischen Staatsbürgern und anderen Drittstaatsangehörigen, die kein Schengen-Visum benötigen, eine Online-Sicherheits- und Migrationsrisikoprüfung vor dem Boarding nach Europa. Nach Genehmigung ist die Erlaubnis drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.
Laut Behörden haben die österreichischen Grenzbeamten an Flughäfen wie Wien-Schwechat sowie an den Landgrenzen zu Deutschland, Italien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Liechtenstein ihre Passkontrollsoftware bereits auf die automatische Erfassung von ETIAS-Barcodes umgestellt.
Für Geschäftsreisende bedeutet das System einen neuen administrativen Schritt und zusätzliche Kosten, die in die jährliche Mobilitätsplanung einfließen müssen. Firmenreisemanager werden empfohlen, Mitarbeiterhandbücher zu aktualisieren, die 20 € Gebühr in Erstattungsrichtlinien aufzunehmen und Kurzzeitentsandte darauf hinzuweisen, dass die ETIAS-Genehmigung in komplexen Fällen bis zu vier Tage dauern kann.
Österreichische Reiseveranstalter begrüßen das dreijährige Gültigkeitsfenster, da Wiederholungsbesucher nicht für jede Reise erneut zahlen müssen. Fluggesellschaften, die nach Österreich fliegen, sind verantwortlich für die Kontrolle des ETIAS-Status an den Abflug-Gates. Carrier, die Passagiere ohne gültige Genehmigung befördern, drohen laut der letzte Woche veröffentlichten Novelle des österreichischen Grenzkontrollgesetzes Bußgelder von bis zu 7.500 € pro Reisendem.
Um Warteschlangen am Flughafen zu minimieren, wird der Flughafen Wien neben den bestehenden biometrischen Kontrollspuren spezielle ETIAS-E-Gates einrichten.
Obwohl ETIAS die Aufenthaltsdauer britischer Staatsbürger im Schengen-Raum nicht begrenzt (die 90/180-Tage-Regel bleibt bestehen), warnen Mobilitätsexperten, dass die durch das System entstehende elektronische Spur es den österreichischen Einwanderungsbehörden erleichtert, Überziehungen zu erkennen und diese Daten schnell mit anderen EU-Staaten zu teilen. Unternehmen mit häufig reisenden Mitarbeitern sollten daher die kumulierten Reisetage genau überwachen, um Strafen zu vermeiden.
ETIAS verlangt von britischen Staatsbürgern und anderen Drittstaatsangehörigen, die kein Schengen-Visum benötigen, eine Online-Sicherheits- und Migrationsrisikoprüfung vor dem Boarding nach Europa. Nach Genehmigung ist die Erlaubnis drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig.
Laut Behörden haben die österreichischen Grenzbeamten an Flughäfen wie Wien-Schwechat sowie an den Landgrenzen zu Deutschland, Italien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Liechtenstein ihre Passkontrollsoftware bereits auf die automatische Erfassung von ETIAS-Barcodes umgestellt.
Für Geschäftsreisende bedeutet das System einen neuen administrativen Schritt und zusätzliche Kosten, die in die jährliche Mobilitätsplanung einfließen müssen. Firmenreisemanager werden empfohlen, Mitarbeiterhandbücher zu aktualisieren, die 20 € Gebühr in Erstattungsrichtlinien aufzunehmen und Kurzzeitentsandte darauf hinzuweisen, dass die ETIAS-Genehmigung in komplexen Fällen bis zu vier Tage dauern kann.
Österreichische Reiseveranstalter begrüßen das dreijährige Gültigkeitsfenster, da Wiederholungsbesucher nicht für jede Reise erneut zahlen müssen. Fluggesellschaften, die nach Österreich fliegen, sind verantwortlich für die Kontrolle des ETIAS-Status an den Abflug-Gates. Carrier, die Passagiere ohne gültige Genehmigung befördern, drohen laut der letzte Woche veröffentlichten Novelle des österreichischen Grenzkontrollgesetzes Bußgelder von bis zu 7.500 € pro Reisendem.
Um Warteschlangen am Flughafen zu minimieren, wird der Flughafen Wien neben den bestehenden biometrischen Kontrollspuren spezielle ETIAS-E-Gates einrichten.
Obwohl ETIAS die Aufenthaltsdauer britischer Staatsbürger im Schengen-Raum nicht begrenzt (die 90/180-Tage-Regel bleibt bestehen), warnen Mobilitätsexperten, dass die durch das System entstehende elektronische Spur es den österreichischen Einwanderungsbehörden erleichtert, Überziehungen zu erkennen und diese Daten schnell mit anderen EU-Staaten zu teilen. Unternehmen mit häufig reisenden Mitarbeitern sollten daher die kumulierten Reisetage genau überwachen, um Strafen zu vermeiden.
Quelle: Travel and Tour World