
In einem am 11. Juli veröffentlichten Urteil hat Italiens Consiglio di Stato frühere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte aufgehoben und die Verpflichtung für Besitzer von B&Bs, Ferienwohnungen und anderen Kurzzeitvermietungen zur persönlichen Identitätsprüfung der Gäste wieder eingeführt. Das Urteil belebt eine Innenministeriums-Rundverfügung von 2024, die aufgrund von Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit dem Boom privater Touristenunterkünfte die physische Ausweisprüfung vorschrieb – diese war im Mai vom regionalen TAR-Gericht ausgesetzt worden. Betreiber müssen nun wieder die Identität der Gäste persönlich mit einem Lichtbildausweis abgleichen (alternativ per Live-Videoanruf, sofern biometrische Gleichwertigkeit gewährleistet ist) und die Daten innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft – bei Aufenthalten am selben Tag innerhalb von sechs Stunden – im Polizeisystem „Alloggiati Web“ hochladen. Nicht-EU-Bürger müssen einen Reisepass oder einen anderen international anerkannten Lichtbildausweis vorlegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 3.200 Euro und bei Wiederholung die Schließung der Unterkunft. Für den schnell wachsenden Bereich der Corporate Housing erschwert die Entscheidung das bisher verbreitete Self-Check-in-Modell, das multinationale Unternehmen zur Unterbringung von Kurzzeitmitarbeitern und Projektteams nutzen. Anbieter von Smart-Lock- und Fernverifikationslösungen arbeiten nun eilig daran, ihre Plattformen um eine Echtzeit-Video-Identifikation zu erweitern, die den Anforderungen des Gerichts entspricht. Reise-Risikoberater warnen, dass die wieder eingeführte Regel die Check-in-Zeiten verlängern und die Flexibilität außerhalb der regulären Empfangszeiten einschränken könnte – besonders in zweitklassigen Geschäftsstädten mit begrenztem Empfangspersonal. Unternehmen wird empfohlen, Reisende über den zusätzlichen Schritt zu informieren, mehr Zeit für die Ankunft einzuplanen und sicherzustellen, dass Nicht-EU-Mitarbeiter Reisepässe statt Personalausweise mitführen.
Quelle: La Sicilia