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Warschauer Grenzschutz nimmt illegale Fahrdienstanbieter am Hauptbahnhof und Flughafen Chopin fest

Juli 18, 2026
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Warschauer Grenzschutz nimmt illegale Fahrdienstanbieter am Hauptbahnhof und Flughafen Chopin fest
Die Nadwiślański-Grenzpolizei Warschaus (NwOSG) und die städtische Verkehrspolizei führten am 16. Juli eine überraschende gemeinsame Kontrolle an zwei der verkehrsreichsten Mobilitätsknotenpunkte der Hauptstadt durch – vor dem Bahnhof Warszawa Centralna und auf dem Vorplatz des Chopin-Flughafens. Die Beamten stoppten mehrere Fahrzeuge, die für Smartphone-Fahrdienst-Apps tätig waren, und entdeckten zwei Fahrer – Staatsbürger aus Usbekistan und Aserbaidschan –, die ihre Visa überschritten hatten und weiterhin Fahrdienste ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Polen anboten. Beide Männer wurden in Verwaltungshaft genommen und erhielten nach beschleunigten Verfahren Ausreiseanordnungen sowie zweijährige Wiedereinreiseverbote für den Schengen-Raum. Ihre Fahrzeuge wurden zur weiteren Überprüfung von Steuern und Versicherungen beschlagnahmt, und der Plattformbetreiber wurde aufgefordert, Informationen zu seinen Fahrerprüfungsverfahren bereitzustellen. Der Vorfall verdeutlicht, wie die polnische Grenzpolizei ihre bisher hauptsächlich an Grenzübergängen durchgeführten stichprobenartigen Kontrollen zunehmend ins Landesinnere ausweitet. Für multinationale Unternehmen, die auf app-basierte Mobilitätslösungen für ihre Mitarbeiter angewiesen sind, ist die Aktion eine Mahnung, sicherzustellen, dass Subunternehmer-Fahrer vollständig den Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften entsprechen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass der Fall einen breiteren EU-Trend widerspiegelt: Plattformen können mitverantwortlich gemacht werden, wenn sie unregulierte Arbeit ermöglichen, und bei Versäumnissen mit Geldstrafen belegt werden. Unternehmen, die Transfers für Geschäftsreisende organisieren, sollten daher eine nachvollziehbare Dokumentation der Compliance-Maßnahmen ihrer Transportanbieter führen. Praktischer Tipp: Reiseverantwortliche sollten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie auch im Landesinneren bei stichprobenartigen Kontrollen Ausweisdokumente vorzeigen müssen und stets gültige Reisedokumente mitführen sollten.
Quelle: Nadwiślański Border Guard – Official bulletin

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