
Das Einwanderungsamt hat still und heimlich eine Änderung durchgesetzt, die eine der größten Hürden für Ausländer indischer Herkunft bei der Beantragung einer Overseas Citizen of India (OCI)-Karte während ihres Aufenthalts in Indien beseitigt. Nach der überarbeiteten Regelung – die am 17. Juli spät an die Regionalen Ausländerregistrierungsbüros (FRROs) kommuniziert und am 18. Juli veröffentlicht wurde – müssen Antragsteller keinen Registrierungsnachweis/ Aufenthaltserlaubnis (RC/RP) mehr vorlegen. Stattdessen genügt ein Langzeitvisum (außer der kurzfristigen E-3 e-Touristenkategorie) mit mindestens drei Monaten Gültigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Reisepass muss weiterhin mindestens sechs Monate gültig sein. Praktisch bedeutet das, dass Geschäftsreisende mit Mehrfacheinreise-Geschäftsvisa, ausländische Mitarbeiter mit Arbeitsvisa und Familienangehörige mit X-Visa ohne vorherigen, oft langwierigen Aufenthaltserlaubnisprozess in den OCI-Status wechseln können. Die Änderung bringt die Anforderungen im Inland in Einklang mit denen der indischen Auslandsvertretungen und schafft eine einheitliche, transparente Checkliste. Die FRROs wurden angewiesen, das Datum der physischen Einreichung als „Antragsdatum“ zu werten und den Online-Zahlungslink erst nach Dokumentenprüfung zu versenden. Nach Genehmigung werden die Karten im digitalen „e-OCI“-Format ausgestellt; das bisherige, passgroße Heft entfällt. Für Manager der internationalen Mobilität bedeutet das schnellere dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen für Mitarbeiter indischer Herkunft, geringeres Compliance-Risiko (da keine RC/RP-Verlängerungen mehr nötig sind) und reduzierte Gebührenbelastung. Unternehmen sollten ihre Mobilitätsrichtlinien überprüfen und alle Mitarbeitenden informieren, die die OCI-Umwandlung wegen fehlendem RC/RP aufgeschoben haben.
Quelle: New India Abroad