
In einem Schritt, der die monatelangen Rückstände für die 3,5 Millionen starke indische Gemeinschaft in den VAE erleichtern könnte, hat der Oberste Gerichtshof Indiens am 20. Juli 2026 den Weg frei gemacht, damit die Botschaft in Abu Dhabi und das Konsulat in Dubai den externen Dienstleister Alhind Tours & Travels vorübergehend wieder beauftragen können. Das Gericht änderte damit eine frühere Entscheidung des Delhi High Court, der die Auslagerung ausgeschrieben und eine schnelle Neuausschreibung angeordnet hatte. Bislang mussten die Vertretungen Pässe, Overseas Citizen of India-Karten, Beglaubigungen und eingeschränkte Visadienste intern bearbeiten und arbeiteten mit einem Terminvergabesystem, das kaum 2.000 Anträge pro Tag bewältigte – weit entfernt von den Volumina vor der Störung. Alhind hat 16 Konsular-, Pass- und Visaantragszentren (CPV) in allen sieben Emiraten aufgebaut und gibt an, innerhalb von 72 Stunden nach Aktivierung bis zu 15.000 Anträge täglich bearbeiten zu können, wodurch die durchschnittliche Wartezeit für Passverlängerungen von sechs Wochen auf unter sieben Tage sinkt. Für Unternehmen beseitigt das Urteil ein wachsendes Compliance-Problem. Verzögerte Passverlängerungen führten zu verspäteten Emirates-ID-Ausstellungen, blockierten Arbeitskartenverlängerungen und in einigen Fällen zu Bußgeldern für Mitarbeiter, deren Dokumente während der Wartezeit abliefen. Personalabteilungen können nun die Verlängerungen vor der Einstellungs-Hochsaison im September beschleunigen, während globale Mobilitätsmanager von einem ausgelagerten „Single Window“ für Sammelanträge profitieren – entscheidend für Projekte in Energie, Bau und Gastgewerbe. Rechtlich signalisiert das Urteil, dass indische Gerichte die Integrität des Ausschreibungsverfahrens mit der praktischen Notwendigkeit abwägen, wesentliche konsularische Dienste für die 34 Millionen starke Diaspora aufrechtzuerhalten. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass die Zwischenregelung keine „besonderen Vorteile“ für Alhind schafft, was bedeutet, dass die neue Ausschreibung weiterhin erfolgen muss – jedoch ohne die Dienstleistungserbringung zu lähmen. Praktisch sollten indische Einwohner in den VAE die Ankündigungen der Botschaft zum Startdatum der Alhind-Zentren verfolgen, Termine ausschließlich über das offizielle Portal buchen und mit angepassten Servicegebühren rechnen (voraussichtlich weiterhin bei der früheren Servicegebühr von 32 AED plus anfallende Regierungsgebühren). Unternehmen mit großen indischen Belegschaften sollten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, einen Mindestpassgültigkeitszeitraum von sechs Monaten einzuhalten, um Visa-Risiken zu vermeiden.
Quelle: Khaleej Times