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Frankreich erhöht ab 1. August 2026 den finanziellen Nachweis für Studentenvisa auf 877,50 € pro Monat

Juli 21, 2026
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Frankreich erhöht ab 1. August 2026 den finanziellen Nachweis für Studentenvisa auf 877,50 € pro Monat
Die französischen Behörden haben bestätigt, dass ab dem 1. August 2026 internationale Studierende, die ein Langzeit-„Étudiant“-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, monatliche finanzielle Mittel von mindestens 877,50 € nachweisen müssen – ein Anstieg von 43 % gegenüber dem bisherigen Wert von 615 €. Die Änderung, die im Dekret 2026-526 vom 22. Juni 2026 angekündigt und in den Regierungsinformationen vom 20. Juli erneut bestätigt wurde, orientiert sich an 47 % des Bruttomonatslohns (SMIC). Die Campus France-Büros und französischen Konsulate haben bereits Bewerber kontaktiert, deren Termine nach dem Inkrafttreten liegen, und sie aufgefordert, Kontoauszüge, Bürgschaftserklärungen oder Stipendienbescheinigungen entsprechend anzupassen. Wird der neue Nachweis nicht erbracht, drohen Ablehnungen oder Nachforderungen, was die Einschreibung für das Herbstsemester verzögern könnte. Für Universitäten und Grandes Écoles könnte die höhere Hürde die Umwandlungsquoten ausländischer Zulassungen beeinträchtigen, insbesondere aus einkommensschwachen Herkunftsländern. Institutionen wie die Universität Nantes und die SAIEC in Montpellier haben FAQ veröffentlicht, die die neuen Studierenden über akzeptable Nachweise informieren – etwa eine unwiderrufliche Überweisung von 7.890 € zur Deckung der ersten neun Monate – sowie über die Möglichkeit, die Finanzierung durch Teilzeitarbeit (bis zu 60 % der Jahresarbeitszeit erlaubt) aufzustocken. Arbeitgeber, die duale Studiengänge oder Auszubildende fördern, müssen bei der Erstellung von Arbeitsverträgen mit höheren Unterhaltszuschüssen kalkulieren. Migrationsberater empfehlen, jetzt alle Zulassungs- und Bürgschaftsdokumente zu überprüfen, da die Visastellen Ende Juli erfahrungsgemäß mit Anträgen überlastet sind.
Quelle: Service-Public.fr & Decree 2026-526

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