
Eine Innenministerielle Anordnung vom 15. Juli 2026 – veröffentlicht im Journal Officiel vom 18. Juli – erweitert das im Januar 2024 eingeführte Pilotprogramm im Rahmen des Einwanderungs- und Integrationsgesetzes. Das Arrêté nimmt die Départements Vaucluse, Hautes-Pyrénées und Seine-Maritime in die Liste der Gebiete auf, in denen die Präfekturen beschleunigte Arbeitsmarkttests, maßgeschneiderte Französischkurse und vereinfachte Verlängerungen von Aufenthaltstiteln einsetzen dürfen, um die Integration zu verbessern.
Das ursprünglich auf fünf Départements beschränkte Pilotprojekt erlaubt es den lokalen Behörden, von den nationalen Vorgaben abzuweichen, wenn mehrjährige „Talent“-Aufenthaltstitel ausgestellt oder Anträge auf Familienzusammenführung genehmigt werden – vorausgesetzt, die Antragsteller unterzeichnen einen erweiterten Republikanischen Integrationsvertrag und absolvieren mindestens 400 Stunden berufsbezogenen Französischunterricht. Erste Evaluationsberichte zeigen einen Rückgang der Bearbeitungsrückstände um 28 % sowie höhere Beschäftigungsquoten unter Neuankömmlingen in den ursprünglichen Gebieten.
Für Arbeitgeber bedeutet die Ausweitung, dass Unternehmen in den neu hinzugefügten Regionen von schnelleren Arbeitserlaubnisverfahren profitieren können – oft in weniger als vier Wochen statt der landesweiten Durchschnittszeit von neun Wochen. Die regionalen Handelskammern sind verantwortlich für die Bereitstellung branchenspezifischer Sprachmodule, und Umzugsdienstleister sollten frühzeitig Kontakt aufnehmen, um Kursplätze für Versetzte zu sichern.
Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass die Präfekturen weiterhin das Ermessen haben, beschleunigte Verfahren bei öffentlichen Sicherheitsbedenken abzulehnen. Außerdem bleibt die Laufzeit des Pilotprojekts bis zum 31. Dezember 2027 befristet, sofern das Parlament keine Verallgemeinerung beschließt.
Handlungsempfehlungen: Personalabteilungen, die Einsätze in Avignon, Lourdes oder Rouen planen, sollten die neuen Verfahren genau analysieren, die Kosten für den verpflichtenden Französischunterricht einplanen und die kommenden Präfekturrundschreiben mit den genauen Dokumentationsanforderungen aufmerksam verfolgen.
Das ursprünglich auf fünf Départements beschränkte Pilotprojekt erlaubt es den lokalen Behörden, von den nationalen Vorgaben abzuweichen, wenn mehrjährige „Talent“-Aufenthaltstitel ausgestellt oder Anträge auf Familienzusammenführung genehmigt werden – vorausgesetzt, die Antragsteller unterzeichnen einen erweiterten Republikanischen Integrationsvertrag und absolvieren mindestens 400 Stunden berufsbezogenen Französischunterricht. Erste Evaluationsberichte zeigen einen Rückgang der Bearbeitungsrückstände um 28 % sowie höhere Beschäftigungsquoten unter Neuankömmlingen in den ursprünglichen Gebieten.
Für Arbeitgeber bedeutet die Ausweitung, dass Unternehmen in den neu hinzugefügten Regionen von schnelleren Arbeitserlaubnisverfahren profitieren können – oft in weniger als vier Wochen statt der landesweiten Durchschnittszeit von neun Wochen. Die regionalen Handelskammern sind verantwortlich für die Bereitstellung branchenspezifischer Sprachmodule, und Umzugsdienstleister sollten frühzeitig Kontakt aufnehmen, um Kursplätze für Versetzte zu sichern.
Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass die Präfekturen weiterhin das Ermessen haben, beschleunigte Verfahren bei öffentlichen Sicherheitsbedenken abzulehnen. Außerdem bleibt die Laufzeit des Pilotprojekts bis zum 31. Dezember 2027 befristet, sofern das Parlament keine Verallgemeinerung beschließt.
Handlungsempfehlungen: Personalabteilungen, die Einsätze in Avignon, Lourdes oder Rouen planen, sollten die neuen Verfahren genau analysieren, die Kosten für den verpflichtenden Französischunterricht einplanen und die kommenden Präfekturrundschreiben mit den genauen Dokumentationsanforderungen aufmerksam verfolgen.