
Der spezialisierte Datenanbieter Visa Atlas bestätigte am 20. Juli 2026, dass das französische Innenministerium die gesetzlichen Gehaltsschwellen für wichtige Arbeitserlaubniswege in seiner Halbjahresüberprüfung unverändert gelassen hat. Automatisierte Prüfungen stimmten mit den offiziellen Seiten von Service-Public überein und halten das jährliche Mindestgehalt bei 39.582 € für die Kategorie „Passeport talent – salarié qualifié“ sowie bei 53.836 € für die EU-Blaukarte. Obwohl sich die Zahlen nicht geändert haben, ist diese Bestätigung für Personalabteilungen, die ihre Budgetprognosen für 2027 abschließen, von großer Bedeutung. Nach französischen Vorschriften muss das angebotene Bruttogehalt sowohl die veröffentlichten Mindestwerte als auch die sektoralen Tarifvertragsminima erfüllen; andernfalls wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis abgelehnt. Visa Atlas weist darauf hin, dass Frankreich die Schwellenwerte üblicherweise jeweils am 1. Juni nach der SMIC-Erhöhung im Januar anpasst. Multinationale Unternehmen können daher mit der nächsten Anpassungsrunde Anfang 2027 rechnen, sollten jedoch das im Parlament anhängige Gesetz zur „Talentvereinfachung“ im Auge behalten, das die Schwellenwerte möglicherweise vom SMIC entkoppelt und stattdessen an berufsbezogene Medianwerte anpasst. Unternehmen, die über intra-EU-Mobilitätswege einstellen, sollten beachten, dass Zeiten mit einer Blaukarte in einem anderen Mitgliedstaat nun auf die vierjährige Aufenthaltsanforderung in Frankreich angerechnet werden. Eine genaue Gehaltsabrechnung bleibt unerlässlich, da Arbeitsinspektoren zunehmend die Vergütung mit den Einwanderungsunterlagen abgleichen.
Quelle: Visa Atlas