
In einer am 22. Juli 2026 in Brüssel verkündeten Entscheidung hat die Europäische Kommission die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Save Europe Act“ abgelehnt. Sie bezeichnete die Initiative als diskriminierend und im Widerspruch zu den Grundwerten der EU. Die Initiatoren forderten ein sofortiges Moratorium für sogenannte „nicht-westliche“ Einwanderung – einschließlich Familienzusammenführung, Studien- und Arbeitsvisa – mit der Begründung, Europa stehe vor einer „demografischen Verdrängung“.
Nach dem EBI-Verfahren sind mindestens eine Million Unterschriften aus sieben Mitgliedstaaten erforderlich, damit Brüssel einen Gesetzesvorschlag prüfen muss. Indem die Kommission den Vorschlag bereits in der Registrierungsphase für unzulässig erklärte, verhindert sie die Sammlung von Unterschriften komplett. Beamte erklärten, die Initiative verstoße gegen die Artikel 2 und 21 der EU-Verträge, die Gleichheit und Nichtdiskriminierung garantieren.
Die Entscheidung ist besonders relevant für Belgien, Sitz der EU-Institutionen und häufiger Austragungsort paneuropäischer Kampagnen der Zivilgesellschaft. Wäre die EBI zugelassen worden, hätte Brüssel zum Schauplatz von Demonstrationen und Lobbyarbeit sowohl für als auch gegen das Moratorium werden können. Auch Unternehmensberater im Bereich Migration begrüßten die Klarheit, da das Vorhaben – falls jemals umgesetzt – die Rekrutierung von Nicht-EU-Fachkräften für Belgiens Technologie- und Pharmasektoren erheblich gestört hätte.
Obwohl der Fall abgeschlossen ist, rechnen Beobachter nach dem Anstieg der Asylanträge 2025 mit weiteren ideologisch motivierten EBIs zum Thema Migration. Fachleute im Bereich Mobilität sollten die Frühprüfungsphase von EBIs genau beobachten, um politische Risiken frühzeitig zu erkennen, noch bevor sie auf die legislative Agenda gelangen.
Nach dem EBI-Verfahren sind mindestens eine Million Unterschriften aus sieben Mitgliedstaaten erforderlich, damit Brüssel einen Gesetzesvorschlag prüfen muss. Indem die Kommission den Vorschlag bereits in der Registrierungsphase für unzulässig erklärte, verhindert sie die Sammlung von Unterschriften komplett. Beamte erklärten, die Initiative verstoße gegen die Artikel 2 und 21 der EU-Verträge, die Gleichheit und Nichtdiskriminierung garantieren.
Die Entscheidung ist besonders relevant für Belgien, Sitz der EU-Institutionen und häufiger Austragungsort paneuropäischer Kampagnen der Zivilgesellschaft. Wäre die EBI zugelassen worden, hätte Brüssel zum Schauplatz von Demonstrationen und Lobbyarbeit sowohl für als auch gegen das Moratorium werden können. Auch Unternehmensberater im Bereich Migration begrüßten die Klarheit, da das Vorhaben – falls jemals umgesetzt – die Rekrutierung von Nicht-EU-Fachkräften für Belgiens Technologie- und Pharmasektoren erheblich gestört hätte.
Obwohl der Fall abgeschlossen ist, rechnen Beobachter nach dem Anstieg der Asylanträge 2025 mit weiteren ideologisch motivierten EBIs zum Thema Migration. Fachleute im Bereich Mobilität sollten die Frühprüfungsphase von EBIs genau beobachten, um politische Risiken frühzeitig zu erkennen, noch bevor sie auf die legislative Agenda gelangen.
Quelle: Euractiv
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